Wie lasse ich einen LKW in Polen zu?
Haben Sie ein polnisches Transportunternehmen und planen, einen in Deutschland gekauften LKW in Polen zuzulassen? In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema LKW-Zulassung in Polen.
Der Prozess kann komplex erscheinen, aber mit den richtigen Informationen und Unterstützung kann er effizient und reibungslos verlaufen.
Dokumente, die für die LKW-Zulassung in Polen benötigt werden
Beim Erwerb eines Lastkraftwagens in Deutschland und dessen anschließender Registrierung bei einer Zulassungsbehörde in Polen sind verschiedene Dokumente erforderlich. Dazu gehören die Kaufrechnung oder der Kaufvertrag, der kleine und große Fahrzeugbrief sowie die technische Überprüfung.
Ist der Halter des LKWs eine polnische GmbH muss der Geschäftsführer einen gültigen Identitätsnachweis und einen aktuellen Auszug aus dem polnischen Handelsregister (KRS) vorlegen. Andere Personen müssen eine Vollmacht vorlegen.
Keine Verbrauchsteuer für Lastwagen
Im Gegensatz zu Personenwagen besteht bei der Zulassung von LKWs in Polen keine Verbrauchsteuer-Pflicht. Dies vereinfacht den Registrierungsprozess erheblich und reduziert die Gesamtkosten.
Übersetzung der Dokumente
Die Fahrzeugbriefe benötigen keine Übersetzung. Kaufvertrag oder Rechnung sollten jedoch ins Polnische übersetzt werden, sofern sie nicht bereits in einer zweisprachigen Ausführung vorliegen. Bei der Vorlage im Amt müssen sowohl die Übersetzungen als auch die Originaldokumente vorgelegt werden.
Technische Überprüfung vor der LKW-Zulassung in Polen
Vor der Registrierung ist eine technische Überprüfung des LKW erforderlich. Nicht alle Prüfstationen in Polen führen Untersuchungen an Fahrzeugen mit deutschen Kennzeichen durch. Deswegen soll man sich vorher informieren, wo das möglich ist.
Wie hoch sind die Kosten für diese Inspektion? Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 200 PLN.
Gebühren bei einer LKW-Zulassung in Polen
- 17 zł für die Vollmacht
- 160 zł für die polnischen Kennzeichen
- 14 zł für die vorläufige Zulassungsbescheinigung
- 54 zł für den dauerhaften Fahrzeugschein
Bei der Anmeldung werden der kleine und große Brief sowie die bisherigen Kennzeichen eingezogen. Fehlen die deutschen Kennzeichen, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Die Abmeldung des LKWs in Deutschland
Um das Fahrzeug in Deutschland abzumelden, ist ein Antrag auf die Ausstellung einer Bescheinigung erforderlich, dass die polnische Behörde beide Briefe entgegengenommen hat. Diese Bescheinigung wird aber bei der temporären Registrierung oft nicht anerkannt, sodass eine erneute Ausstellung bei Erhalt des dauerhaften Fahrzeugscheins notwendig sein kann. Die Gebühr für jede Bescheinigung beträgt 17 PLN. Bei Beauftragung eines Bevollmächtigten ist eine zusätzliche Vollmacht für 17 PLN erforderlich.
Da die Behörden jedoch Informationen zwischen den einzelnen Ländern in der EU austauschen, erhält das deutsche Amt automatisch eine solche Mitteilung. Dies kann jedoch etwa zwei Monate dauern. Man muss sich entscheiden, ob man eine Bescheinigung haben möchte. Oder ob man wartet, bis das polnische Amt das deutsche Amt über die LKW-Zulassung in Polen informiert.
Versicherung und Tachometerkalibrierung bei Zulassung eines LKWs in Polen
Nach der Registrierung in Polen muss das Fahrzeug umgehend versichert werden. Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung sind in der Regel niedriger als in Deutschland, was vorab zu prüfen ist. Nach der Registrierung ist auch eine Tachometerkalibrierung erforderlich. Sie ist kostenpflichtig und kann bei der Prüfstation durchgeführt werden, die bereits die erste technische Inspektion vorgenommen hat.
Steuerpflicht für Schwertransportmittel
Fahrzeugeigentümer mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen müssen in Polen eine Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Die Steuerpflicht entsteht am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Fahrzeug registriert, erworben oder erneut in Betrieb genommen wurde.
PKW-Zulassung in Polen
Dieser Beitrag behandelt die LKW-Zulassung in Polen, aber der Prozess ist für die Pkw-zulassung ähnlich. Man muss beachten, dass die PKWs eine Verbrauchsteuerpflicht (Akzise) besteht.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema LKW-Zulassung in Polen haben oder Unterstützung bei der Registrierung Ihres aus Deutschland importierten Lastwagens in Polen benötigen, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Wir bieten Ihnen die notwendige Hilfe und Unterstützung, um den Prozess so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur allgemeiner Natur sind und es empfohlen wird, sich bei den zuständigen Behörden in Polen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte korrekt durchführen.
Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder besuchen Sie meine Haftungsausschluss Seite.