Steuerliche Anmeldung in Deutschland
Anmeldung von polnischen Arbeitnehmern und Handwerksbetrieben aus Polen.
Firmen, die polnische Arbeitnehmer sowie Handwerksbetriebe aus Polen (u.a. im Baugewerbe) beschäftigen, müssen einige steuerliche, arbeits- und entsenderechtliche Besonderheiten berücksichtigen. Um von vornherein die Bauabzugssteuer zu vermeiden, ist eine steuerliche Anmeldung von polnischen Firmen in Deutschland notwendig. Bei länger andauernden Tätigkeiten kann eine beschränkte Steuerpflicht auch für Firmen, die ihren Sitz in Polen haben, in Deutschland entstehen. Es gibt auch bestimmte umsatzsteuerliche Regelungen, die bei der Durchführung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu beachten sind. Diese Fragen sind nicht nur direkt für polnische Firmen, die ihre Dienstleistungen in Deutschland erbringen, sondern auch für deutsche Firmen, die polnische Subunternehmer beauftragen oder Mitarbeiter aus Polen beschäftigen, wichtig.
In enger Zusammenarbeit mit meinem Geschäftspartner – einer namenhaften Steuerberatungskanzlei aus Deutschland – unterstütze ich sowohl polnische Handwerksbetriebe als auch deutsche Auftrag- und Arbeitgeber, die mit Firmen aus Polen oder polnischen Mitarbeitern zusammenarbeiten. Dank mehrjähriger Erfahrung und guter Zusammenarbeit mit polnischen und deutschen Steuerämtern können meine Geschäftspartner vornherein die Bauabzugssteuer vermeiden, bzw. die vom Auftraggeber einbehaltene Bauabzugssteuer vom Finanzamt zurückholen bzw. mit zu zahlenden Steuern verrechnen.
Ich berate sowohl die dienstleistungserbringenden polnischen Firmen als auch ihre deutschen Auftraggeber u.a. bei Besteuerung von Dienstleistungen und korrekter Ausstellung von Rechnungen (unter Berücksichtigung des Leistungsortes und des Reverse-Charge-Verfahrens), bei der umsatzsteuerlicher Registrierung in Deutschland und in Polen sowie im allgemeinen bei der Besteuerung von Unternehmen und Arbeitnehmern (z.B. Meldung von entsandten Mitarbeitern bei zuständigen Ämtern, Erfüllung der Sozialversicherungspflicht und arbeitsrechtlicher Aspekte).
Dank meiner Erfahrung bin ich imstande für Ihre Firma die jeweiligen Landesbestimmungen individuell herauszusuchen.
Lohnabrechnung / Lohnbuchhaltung für polnische Unternehmer und Mitarbeiter aus Polen
Sie stellen polnische Mitarbeiter ein? Ich biete Ihnen Lohnabrechnung (Lohnbuchhaltung) für Arbeitnehmer aus Polen an. Wenn der deutsche Arbeitgeber nichts unternimmt, muss der polnische Arbeitnehmer mit der ungünstigsten Steuerklasse, der Nr. 6, beim Lohnsteuerabzugsverfahren besteuert werden. Der zuviel abgezogene (gezahlte) Lohnsteuerbetrag kann dann erst mit der Einkommensteuererklärung “zurückgeholt” werden. Wenn der Arbeitgeber nichts unternimmt, hat er beim Kampf um gute Arbeitnehmer gegenüber Konkurrenten schlechte Karten, weil er dem Arbeitnehmer aus Polen ein kleineres Nettogehalt zahlt
Diese Dienstleistung erbringe ich in enger Kooperation mit meinem Geschäftspartner – einer deutschen Kanzlei, deren Kernkompetenz die klassische Steuerberatung ist und die auf Lohnabrechnung, insbesondere auf Baulohn, spezialisiert ist.
Zu Besonderheiten, die bei der Anstellung von polnischen Arbeitnehmer zu beachten sind, gehört u.a. die Bentragung der Steuerabzugsmerkmale.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage: +48 605 578 220