
Polnischer Firmensitz in einem virtuellen Büro
Virtuelles Büro in Polen
In der letzten Zeit hört man immer häufiger, dass polnische Finanzämter die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer (NIP) bzw. die Anmeldung als Umsatzsteuerpflichtiger den Firmen verweigern, die für ihren Sitz ein virtuelles Büro in Polen gewählt haben.
Damit will man die sog. Scheinfirmen aus dem Markt ausschließen.
Viele Juristen in Polen vertreten den Standpunkt, dass die polnischen Finanzämter kein Recht haben, auf diese Art und Weise vorzugehen. Man kann nicht von vornherein annehmen, dass jemand Steuerbetrüge plant. Trotzdem muss man damit rechnen, dass dieses Prüfverfahren ggf. die Anmeldeformalitäten verlängern kann.
Wenn Sie sich für ein virtuelles Büro in Polen entscheiden, sollen Sie einen Ansprechpartner haben, der sich um diese Angelegenheit kümmern kann.


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