Firmengründung in Polen

Die Gründung einer Firma in Polen ist grundsätzlich frei möglich, jedoch in der Praxis mit zahlreichen formalen Anforderungen verbunden. Unterschiedliche Behörden, Formulare und Abläufe führen häufig zu Unsicherheit – insbesondere, wenn die Kommunikation nicht auf Polnisch erfolgt.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Firmengründung in Polen. Wenn Sie die Umsetzung nicht selbst übernehmen möchten, unterstütze ich Sie bei der administrativen Abwicklung und koordiniere den gesamten Prozess für Sie.

Unternehmensgründungsberechtigung in Polen

Wer kann in Polen Unternehmer werden? Ein Unternehmer in Polen kann eine natürliche Person, eine juristische Person und eine organisatorische Einheit, die keine juristische Person ist,  der ein gesondertes Gesetz das Recht zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gewährt, sein.
Unternehmer sind im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit auch Gesellschafter einer GbR. Eine GbR hingegen kann nicht der Status eines Unternehmers haben.

Zustimmung und Genehmigungen

In einigen Fällen ist für die Ausübung der Geschäftstätigkeit die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich, d. h. eine Konzession, deren Erteilung an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft sein kann. Darüber hinaus muss ein Unternehmer in Polen in einigen Fällen eine Lizenz oder eine Genehmigung / Erlaubnis für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit einholen. I

hre Erteilung kann auch von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung für ein Unternehmen, das sogenannte reglementierte Tätigkeiten ausübt, hängt von der Branche ab, in der diese polnische Firma tätig ist.

Firmengründung in Polen durch einen Ausländer

Firmengründung in Polen durch Bürger der EU-Mitgliedstaaten

Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie und des Europäischen Wirtschaftsraums, die in Polen eine Geschäftstätigkeit ausüben möchten, können in Polen sowohl ein Einzelunternehmen als auch eine Handelsgesellschaft gründen. Außerdem können sie grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen, ohne ihre Tätigkeit in Polen zu registrieren. Sie können auch eine Niederlassung in Polen zu gründen.

Firmengründung in Polen durch Bürger von Nicht-EU-Ländern

Bürger von Ländern, die nicht Mitglied der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind, können ein Einzelunternehmen oder eine Handelsgesellschaft in Polen nur dann gründen, wenn sie einen Aufenthaltstitel besitzen, der sie dazu berechtigt. Aber sie können in Polen eine Kommanditgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine einfache Aktiengesellschaft oder eine Aktiengesellschaft gründen sowie Anteile oder Aktien dieser Gesellschaften erwerben und übernehmen. Sie können in Polen auch eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmers gründen, wenn ratifizierte internationale Abkommen, die mit Polen unterzeichnet wurden, einer solchen Möglichkeit nicht entgegenstehen.

Nicht registrierte Tätigkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen kann in Polen auch eine nicht registrierte Tätigkeit ausgeübt werden. Dabei handelt es sich um eine geringfügige Erwerbstätigkeit natürlicher Personen, die keine Eintragung im Unternehmensregister erfordert.

Diese Form ist jedoch nur in begrenztem Umfang möglich und hängt von der individuellen Situation sowie der Art der geplanten Tätigkeit ab.

Wie gründet man eine Firma in Polen?

Die Gründung eines Unternehmens in Polen ist mit bestimmten formalen Anforderungen verbunden, die in der Praxis oft komplexer sind, als es auf den ersten Blick erscheint.

Viele Unternehmer sind unsicher, welche Schritte notwendig sind und worauf sie im Vorfeld achten müssen.

Zu den wichtigsten Punkten gehört unter anderem die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen sowie die Klärung der formalen Voraussetzungen für die jeweilige Unternehmensform.

Wenn Sie sich zunächst einen allgemeinen Eindruck verschaffen möchten, welche Faktoren bei der Entscheidung für eine Firma in Polen eine Rolle spielen, finden Sie hier eine kompakte Einordnung.

Hilfe bei der Firmengründung und Verwaltung in Polen

Meine Unterstützung bei der Firmengründung in Polen

Wenn Sie Unterstützung oder Hilfe bei der Firmengründung in Polen benötigen, übernehme ich die administrative Umsetzung für Sie und koordiniere den gesamten Ablauf.

Ich unterstütze Sie insbesondere bei:

  • Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen
  • Kommunikation mit polnischen Behörden
  • Koordination mit Steuerberatern und Rechtsanwälten
  • Organisation der administrativen Abläufe
  • Eröffnung eines Firmenkontos

Ich selbst erbringe keine Rechts- oder Steuerberatung. Diese erfolgt bei Bedarf durch meine Partner. Die gesamte Koordination und Kommunikation bleibt jedoch bei mir – Sie haben einen zentralen Ansprechpartner.

Welche Formen der Geschäftstätigkeit gibt es in Polen?

In Polen gibt es mehrere Arten von Unternehmen, die nach Rechtsformen unterschieden werden. Die einzelnen Formen unterscheiden sich unter anderem in der Haftung für Verbindlichkeiten, der Form der Besteuerung und der Buchführung, dem Stammkapital, der Form der Vertretung und der Stelle, der alle Änderungen, die eine polnische Gesellschaft betreffen, gemeldet werden müssen.

Gründung eines Unternehmens in Polen: Formen und Anforderungen

In Polen sind u.a. folgende Formen der Geschäftstätigkeit zulässig:

  • Das Einzelunternehmen – ist die in Polen am häufigsten gewählte Unternehmensform. Die Gründung eines Einzelunternehmens erfolgt online durch Ausfüllen des Formulars CEIDG-1. In diesem Fall ist kein Stammkapital erforderlich. Das Vermögen des Geschäftsinhabers ist dasselbe wie das des Unternehmens, so dass der Inhaber mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten haftet;
  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – es sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen. Auch hier besteht keine Notwendigkeit, Stammkapital einzubringen. Die Gesellschafter einer GbR haften gesamtschuldnerisch für ihre finanziellen Verpflichtungen;
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) – ein Gesellschafter genügt, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z o.o.) zu gründen. Das Mindeststammkapital einer polnischen GmbH beträgt 5.000 PLN. Die polnische GmbH (sp. z o.o.) haftet für ihre finanziellen Verpflichtungen mit ihrem Vermögen. Bei dieser Gesellschaftsform muss die Satzung der Gesellschaft in Form einer notariellen Urkunde erstellt werden;
  • Die Aktiengesellschaft – das Mindestaktienkapital einer Aktiengesellschaft beträgt 100.000 PLN und der Mindestwert einer Aktie ist ein Groschen. Der Gesellschaftsvertrag muss in Form einer notariellen Urkunde erstellt werden. Für finanzielle Verbindlichkeiten haftet das Unternehmen mit seinem Vermögen;
  • Die Offene Handelsgesellschaft – zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft sind mindestens zwei Partner erforderlich. Da die offene Handelsgesellschaft keine Rechtspersönlichkeit besitzt, kann sie von jedem einzelnen Gesellschafter vertreten werden, der für alle Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen haftet. Das Gründungsdokument einer offenen Handelsgesellschaft ist ein schriftlicher Vertrag; in einigen Fällen kann jedoch ein notarieller Vertrag erforderlich sein,
  • Die Personengesellschaft – nur Angehörige der freien Berufe können eine Personengesellschaft gründen. In diesem Fall muss ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden. Die Haftung für die Verpflichtungen wird unter den Gesellschaftern aufgeteilt;
  • Die Kommanditgesellschaft – für ihre Gründung sind zwei Gesellschafter erforderlich, von denen der eine als Komplementär bezeichnet wird und mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten haftet, während der andere als Kommanditist für die Verbindlichkeiten bis zu einem im Vertrag eindeutig festgelegten Betrag haftet. Der Vertrag muss in Form einer notariellen Urkunde erstellt werden;
  • Die Kommanditgesellschaft auf Aktien – sie kann von zwei Gesellschaftern – einem Kommanditisten und einem Aktionär – gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrag muss in Form einer notariellen Urkunde erstellt werden. Das Mindestaktienkapital einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beträgt 50.000 PLN.

Firmengründung in Polen über das Internet

In Polen ist es in vielen Fällen möglich, ein Unternehmen online zu gründen.

Auf diesem Weg können unter anderem folgende Rechtsformen gegründet werden:

Welche Unterlagen sind für die Firmengründung in Polen erforderlich?

Welche Unterlagen für die Gründung eines Unternehmens in Polen erforderlich sind, hängt von dessen Rechtsform ab. Um ein polnisches Einzelunternehmen zu gründen, muss der Unternehmer das CEIDG-1-Formular ausfüllen. In diesem Fall sind nur ein Ausweis und das vertrauenswürdige Profil oder eine elektronische Signatur erforderlich. Bei der Einreichung des CEIDG-1-Antrags muss man folgende Formulare beifügen:

  • ZUS ZZA – wenn der Unternehmer die Beitragsbefreiung „am Start” in Anspruch nehmen will oder nur krankenversicherungspflichtig ist;
  • ZUS ZUA – wenn der Unternehmer eine Sozial- und/oder Krankenversicherung beantragen möchte;
  • ZUS ZCNA – wenn der Unternehmer ein Familienmitglied nur zur Krankenversicherung anmelden möchte

PKD-Codes – polnische Klassifikation der Wirtschaftszweige

Bei der Gründung eines Unternehmens ist es auch wichtig, die PKD-Codes zu beachten. Es handelt sich um 5-stellige Symbole, die die Art der ausgeübten Tätigkeit definieren sollen. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, mindestens einen PKD-Code zu wählen, wobei man bei der Eintragung der Firma in Polen eine beliebige Anzahl davon angeben darf. Der zuerst einzutragende PKD-Code sollte jedoch den Haupttätigkeitsbereich des betreffenden Unternehmens angeben.

Genehmigungen, Konzessionen und Lizenzen in Polen

In einigen Branchen kann auch eine Erlaubnis, Konzession, Lizenz oder eine andere Art von Genehmigung erforderlich sein. Das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung für ein Unternehmen, das sogenannte reglementierte Tätigkeiten ausübt, hängt wiederum von der Branche ab, in der das Unternehmen tätig ist.

Ein weiteres notwendiges Dokument bei der Gründung eines Unternehmens ist die VAT-R. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen das Formular VAT-R vor dem Tag, an dem die erste mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit ausgeübt wird, bei dem für den Geschäftssitz zuständigen Finanzamt einreichen. Es ist auch zu prüfen, ob der Umfang der beabsichtigten Tätigkeit die Vorlage eines MwSt.-R-Formulars erfordert, da einige Unternehmen, z. B. solche, die Alkohol und Zigaretten verkaufen, verpflichtet sind, MwSt. zu entrichten.

Für Unternehmen, die in das nationale Gerichtsregister eingetragen werden sollen, sind hingegen andere Unterlagen und Formulare erforderlich, die beim zuständigen polnischen Finanzamt und ggf. bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) eingereicht werden müssen.

Meine Dienstleistungen

Administrative Unterstützung nach der Firmengründung in Polen

Nach der Firmengründung unterstütze ich Sie weiterhin bei administrativen und organisatorischen Themen in Ihrem Unternehmen in Polen – auch im Rahmen eines Büroservice in Polen.

Wenn Sie Hilfe bei der Firmengründung in Polen oder bei der anschließenden Organisation benötigen, übernehme ich die Koordination und administrative Umsetzung für Sie.

Dazu gehören unter anderem:

  • laufende Kommunikation mit Behörden
  • Unterstützung bei organisatorischen Abläufen
  • Abstimmung mit Steuerberatung und weiteren Partnern

Auf Wunsch übernehme ich die laufende Betreuung im Rahmen eines festen monatlichen Modells.

Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – ich kümmere mich um die administrativen Prozesse im Hintergrund.

Kontaktieren Sie mich für detaillierte Informationen zu meinem Angebot für Ihre Firma in Polen zu erhalten.  

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Sofern eine rechtliche oder steuerliche Prüfung erforderlich ist, erfolgt diese durch entsprechend qualifizierte Partner. Die Koordination bleibt dabei über mich organisiert.