Unterschied zwischen Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis in Polen

Unterschied zwischen Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis in Polen: Ein Leitfaden für Unternehmer

Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis in Polen – Einleitung

Über 60 Länder weltweit profitieren von einer Visumbefreiung für die Einreise in den Schengen-Raum, einschließlich Polen, für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums. Staatsangehörige dieser Länder benötigen lediglich einen gültigen Reisepass. Darüber hinaus können Bürger aus einigen dieser Länder aufgrund bilateraler Abkommen mit Polen ohne Einhaltung des 180-Tage-Limits einreisen. Das bedeutet, sie können bis zu 90 Tage in Polen bleiben und nach einem kurzen Aufenthalt außerhalb des Schengen-Raums (sogar nur für einen Tag) erneut für weitere 90 Tage einreisen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dieses Privileg ausschließlich für das polnische Hoheitsgebiet gilt. Missbrauch wird von den Grenzbehörden streng überwacht.

Für deutsche Unternehmer, die in Polen ein Unternehmen gründen und Nicht-EU-Bürger beschäftigen möchten, ist das Verständnis der Unterschiede zwischen einem Arbeitsvisum und einer Arbeitserlaubnis von entscheidender Bedeutung. Dieser Artikel erläutert diese Unterschiede. 

Arbeitsvisum vs. Arbeitserlaubnis

Arbeitsvisum in Polen

– Ein Arbeitsvisum ist ein Dokument, das Nicht-EU-Bürgern die Einreise nach Polen zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ermöglicht.
– Es wird von polnischen Konsulaten oder Botschaften im Heimatland des Antragstellers ausgestellt.
– Das Visum erlaubt einen legalen Aufenthalt in Polen für einen bestimmten Zeitraum, der in der Regel mit der Dauer des Arbeitsvertrags übereinstimmt.
– Es bezieht sich auf das Recht auf Einreise und Aufenthalt, nicht auf die Arbeitsberechtigung selbst.

 Arbeitserlaubnis in Polen

– Eine Arbeitserlaubnis ist ein Dokument, das einem Nicht-EU-Bürger die rechtliche Berechtigung gibt, in Polen zu arbeiten.
– Sie wird vom zuständigen Woiwodschaftsamt in Polen ausgestellt und ist oft an einen spezifischen Arbeitgeber und eine bestimmte Position gebunden.
– Die Erlaubnis legt die Bedingungen der Beschäftigung fest, einschließlich Art der Tätigkeit, Arbeitszeitraum und Arbeitsort.
– Eine Person kann eine Arbeitserlaubnis erhalten, ohne ein neues Visum zu benötigen, wenn sie sich bereits rechtmäßig in Polen aufhält (z. B. mit einer anderen Aufenthaltsgenehmigung).

In meinem Beitrag Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis in Polen für Drittstaatsangehörige können Sie weitere Informationen zu diesem Thema finden.

Wichtige Aspekte für die Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern in Polen

1. Visum und Aufenthaltstitel

– Kurzfristiger Aufenthalt: Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen können visumfreie Regelungen gelten, abhängig vom Herkunftsland.
– Langfristiger Aufenthalt: Für Aufenthalte über 90 Tage ist ein nationales Visum (Typ D) oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

2. Arbeitserlaubnis

– In den meisten Fällen muss der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für den Arbeitnehmer beantragen.
– Es gibt verschiedene Typen von Arbeitserlaubnissen, abhängig von der Art der Beschäftigung.

3. Arbeitsvertrag

– Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist obligatorisch und muss die Beschäftigungsbedingungen klar definieren.
– Der Vertrag muss den polnischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich Mindestlohn und Arbeitszeiten.

4. Registrierung beim Arbeitsamt

– Der Arbeitgeber muss die Beschäftigung beim zuständigen Arbeitsamt anmelden.
– Dies beinhaltet die Anmeldung bei der Sozialversicherung (ZUS) und die Abführung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.

5. Steuern und Sozialversicherung

– Nicht-EU-Bürger unterliegen den polnischen Steuer- und Sozialversicherungspflichten.
– Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Abführung der Beiträge.

6. Gleiche Arbeitsrechte

– Ausländische Arbeitnehmer genießen die gleichen Rechte wie polnische Arbeitnehmer.
– Dies umfasst Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Urlaubsansprüche und Kündigungsschutz.

Aktuelle gesetzliche Bestimmungen

Die polnischen Gesetze in Bezug auf Einwanderung und Beschäftigung werden regelmäßig aktualisiert. Es ist daher unerlässlich, sich stets über die aktuell gültigen Vorschriften zu informieren oder einen Rechtsberater zu konsultieren.

Fazit

Das Verständnis der Unterschiede zwischen einem Arbeitsvisum und einer Arbeitserlaubnis ist für deutsche Unternehmer, die in Polen eine Firma gründen und Nicht-EU-Bürger beschäftigen möchten, von großer Bedeutung. Während das Arbeitsvisum die Einreise und den Aufenthalt regelt, ermöglicht die Arbeitserlaubnis die legale Ausübung einer Beschäftigung. Beide Dokumente sind oft erforderlich und müssen den aktuellen polnischen Gesetzen entsprechen.

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Wenn Sie an weiteren Themen rund um die Unternehmensführung in Polen interessiert sind, finden Sie auf dieser Seite eine vollständige Übersicht. Diese enthält vor allem praktische Informationen und Tipps zur Gründung und Führung eines Unternehmens in Polen.

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