Gewerberegister in Polen
Wenn man in Polen eine Geschäftstätigkeit in Form eines Einzelunternehmens aufnehmen möchte, soll man einen Antrag auf die Eintragung in das Zentralregister der wirtschaftlichen Tätigkeit (CEIDG) einreichen. Die Anmeldung ist kostenlos und soll auf dem Formular CEIDG-1 erfolgen.
Das Formular kann sowohl elektronisch geschickt als auch persönlich in jedem Gemeindeamt / jeder Stadtverwaltung abgegeben werden. Es ist zu beachten, dass die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht eher sein darf, als der Tag, an dem die Anmeldung im Gemeindeamt erfolgt.
Anmeldung auch per Telefon möglich
Seit Januar 2017 ist es möglich, die Einzelfirma per Telefon anzumelden. Das Formular CEIDG-1 wird gemeinsam mit einem Berater telefonisch ausgefüllt. Danach muss man die Anmeldung im beliebigen Gemeindeamt ausdrucken lassen und mit seiner Unterschrift alle Daten bestätigen.
Der Antrag auf die Eintragung in das Zentralregister und Information über die gewerbliche Tätigkeit in Polen kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Man kann auch das ausgefüllte mit der Post per Einschrieben schicken. In solchem Fall soll die Unterschrift des Antragstellers notariell beglaubigt werden.
Der Antrag in CEIDG mit den Daten des Unternehmers erscheint auf dem Portal www.ceidg.gov.pl zum Zeitpunkt der Eintragung auf der Webseite und nicht später, als am nächsten Werktag danach.
Der Unternehmer kann die wirtschaftliche Tätigkeit an dem Tag der Einreichung seines Antrags auf die Eintragung in das Register beginnen.
Gebühren
Für die Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit in Polen werden keine amtlichen Gebühren erhoben.
Die Daten der Personen, die ihr Unternehmen in dem polnischen Zentralverzeichnis der wirtschaftlichen Tätigkeit registrieren, werden elektronisch an das zuständige polnische Finanzamt, an das Zentralamt für Statistik sowie an die Sozialversicherungsanstalt ZUS übermittelt. In der Regel ist man verpflichtet, ab dem ersten Tag seiner wirtschaftlichen Tätigkeit Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt ZUS zu bezahlen.
Wenn Sie sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren wollen, sollten Sie entsprechende Anmeldung beim zuständigen Finanzamt in Polen spätestens am Vortag der ersten Tätigkeit, die der Mehrwertsteuer unterliegt, vornehmen. Diese Anmeldung erfolgt auf dem Formular VAT-R.
Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder besuchen Sie meine Haftungsausschluss Seite.