Jahresabschluss einer polnischen GmbH

Jahresabschluss einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.) – allgemeine Informationen.

Der Finanzbericht einer GmbH in Polen muss gemäß den polnischen gesetzlichen Bestimmungen innerhalb spezifischer Fristen erstellt und eingereicht werden.

Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH in Polen erstellt werden?

Die Bilanz ist innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erstellen. Wenn das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, muss der Finanzbericht daher spätestens am 31. März des Folgejahres erstellt werden.

Bis wann muss der Finanzbericht einer polnischen GmbH genehmigt werden?

Der erstellte Jahresabschluss muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Bilanzstichtag durch die zuständigen Organe der Gesellschaft genehmigt werden. Bei einem Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, ist der 30. Juni der Stichtag für die Genehmigung.

Bis wann muss die Bilanz einer sp. z o.o. beim Gericht eingereicht werden?

Nach der Genehmigung ist der Jahresabschluss einer polnischen GmbH innerhalb von 15 Tagen beim Landesgerichtsregister (KRS) einzureichen. Für Gesellschaften, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht und deren Abschluss bis zum 30. Juni genehmigt wurde, endet die Frist für die Einreichung des Finanzberichtes beim KRS am 15. Juli.

Der Jahresabschluss einer GmbH in Polen – was ist noch zu beachten?

Der Jahresabschluss muss in elektronischer Form gemäß den vom polnischen Finanzministerium festgelegten Strukturen und Formaten erstellt werden. Das Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.

Gleichzeitig müssen die Dokumente durch mindestens eine natürliche Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, die zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist, deren PESEL-Nummer (eine persönliche Identifizierungsnummer) beim KRS (das polnische Handelsregister) offengelegt wurde und die in diesem Register als Geschäftsführer, Insolvenzverwalter oder Liquidator (aber nicht als Prokurist) eingetragen wurde. Der Bevollmächtigte darf in dieser Form die Unterlagen nicht einreichen. Hierbei gibt es keine Ausnahmen. Bei Fehlen dieser kann die Feststellung des Jahresabschlusses durch das Registergericht nicht vorgenommen werden.

Die Jahresabschlüsse einer polnischen GmbH (Sp. z o.o.) können ausschließlich über ein IT-System (über das Webportal des polnischen Justizministeriums) abgegeben werden. Die Einreichung der Unterlagen in Papierform ist nicht zulässig.

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Wenn Sie an weiteren Fragen rund um die Unternehmensführung in Polen interessiert sind, finden Sie auf dieser Seite eine vollständige Übersicht über alle Themen, die ich behandle. Sie enthält vor allem praktische Informationen und Tipps zur Gründung und Führung eines Unternehmens in Polen. Als Expertin unterstütze ich deutschsprachige Unternehmer in verschiedenen Angelegenheiten rund um das Geschäftsumfeld in Polen und freue mich auf Ihre Anfrage.

Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder besuchen Sie meine Haftungsausschluss Seite.