Die Gründung und die Pflichten einer GbR in Polen

Gründung einer polnischen GbR Alle Gesellschafter, die eine polnische BGB-Gesellschaft gründen, müssen Unternehmer sein. Wenn die Gesellschafter der polnischen GbR natürliche Personen sind, soll der Firmenname mindestens die Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter sowie die Rechtsform „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (spółka cywilna)  oder die Abkürzung „GbR“ (s.c.) beinhalten. Schriftlicher Vertrag notwendig Der Vertrag muss schriftlich … Weiterlesen