Vergabe einer PESEL-Nummer in Polen

PESEL-Nummer in Polen – wer sie braucht und wie man sie bekommt

Die PESEL-Nummer ist in Polen in vielen Situationen erforderlich, z. B. bei Behördengängen, Bankgeschäften oder im Zusammenhang mit einer Firmengründung. Viele Ausländer wissen jedoch nicht, wann sie eine PESEL benötigen und wie die Beantragung in der Praxis abläuft.

PESEL ist eine persönliche, einzigartige Personenidentifikationsnummer (polnische Personenkennzahl), die jeder Person zugewiesen wird, die in Polen gemeldet ist, sei es dauerhaft oder vorübergehend. Sie ähnelt der deutschen Identifikationsnummer (Steuer-Identifikationsnummer), hat jedoch eine breitere Anwendung.

Die Nummer besteht aus 11 Zahlen (siehe Beispiel unten). Sie enthält folgende Informationen: das Geburtsdatum, eine Ordnungszahl, die Geschlechtsbezeichnung und eine Kontrollnummer.

PESEL-Nummer in Polen
PESEL in Polen

Die Nummer wird von Amts wegen oder auf Antrag vergeben.

In bestimmten Fällen müssen auch Ausländer/EU-Bürger, die nicht in Polen wohnen, diese Nummer beantragen. Das betrifft u.a. Personen, die Jahresabschlüsse über das Webportal des Justizministeriums einreichen.

Wofür wird die PESEL-Nummer verwendet?

  1. Amtliche Dokumente und Formalitäten: Sie wird bei der Beantragung von offiziellen Dokumenten wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein benötigt.
  2. Bankgeschäfte: Banken in Polen verlangen diese Nummer zur Eröffnung eines Bankkontos oder bei der Kreditvergabe.
  3. Gesundheitssystem: Die Nummer ist erforderlich, um medizinische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und um im Gesundheitssystem registriert zu sein.
  4. Steuerangelegenheiten: Bei der Einreichung von Steuererklärungen und anderen steuerlichen Angelegenheiten wird die Nummer bei natürlichen Personen verwendet (bei Firmen wird die NIP-Nummer verwendet)
  5. Sozialleistungen und Renten: Sie wird benötigt, um Sozialleistungen oder Renten zu beantragen und zu erhalten (Sozialversicherungsnummer).
  6. Bildung: Bei der Anmeldung in Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Universitäten wird diese Nummer verlangt.
  7. Arbeit: Arbeitgeber verwenden die PESEL-Nummer zur Anmeldung von Mitarbeitern bei den Sozialversicherungsbehörden.

Wann kann man als Ausländer eine Nummer PESEL bekommen?

Wenn Sie sich für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen in Polen anmelden, erhalten Sie Ihre PESEL automatisch.

Wenn Sie in Polen nicht wohnen, aber trotzdem eine PESEL-Nummer benötigen, müssen Sie die selbst beantragen.

Dabei muss im Antrag angegeben werden, aus welchem konkreten Grund die PESEL-Nummer benötigt wird.

Die Vergabe erfolgt in diesem Fall nicht automatisch, sondern auf Grundlage eines bestimmten Verfahrens, z. B. wenn eine Registrierung in einem polnischen staatlichen System erforderlich ist.

Das betrifft unter anderem:

Auf Zuteilung der Nummer muss ein entsprechender Antrag erstellt und bei einer Meldebehörde in Polen einreicht werden.

Ablauf der Beantragung einer PESEL-Nummer in Polen Schritt für Schritt
Vereinfachter Ablauf der Beantragung einer PESEL-Nummer in Polen

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Wenn Sie den Antrag persönlich bei einer Behörde in Polen stellen, reicht in der Regel ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Den Antrag auf PESEL kann man bei jeder Meldehörde in Polen stellen.

Je nach Art der Antragstellung können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Eine zusätzliche Erklärung zum Wohnsitz ist in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich.

Im Antrag muss aber eine Adresse angegeben werden.

Diese Angabe dient ausschließlich der formalen Zuordnung im Antrag und bedeutet nicht zwingend, dass der tatsächliche Wohnsitz in Polen liegt.

Wenn keine feste Adresse in Polen besteht, bleibt der tatsächliche Wohnsitz weiterhin im Ausland.

In der Praxis wird häufig eine Adresse in Polen angegeben, auch wenn es sich nur um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt.

PESEL in Polen beantragen
Notwendige Unterlagen bei der PESEL – Antragstellung

 

Anders sieht es aus, wenn der Antrag nicht persönlich, sondern über eine bevollmächtigte Person gestellt wird:

In diesem Fall kann es erforderlich sein, zusätzliche Unterlagen vorzulegen, z. B.:

  • eine schriftliche Vollmacht
  • eine notariell beglaubigte Kopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) oder das Originaldokument zur Einsicht

Die Behörde in Polen muss sicherstellen, dass das vorgelegte Ausweisdokument echt ist.

Wenn die Kopie des Ausweisdokuments nicht in Polen beglaubigt ist, können je nach Behörde zusätzliche Anforderungen gelten, z. B. eine Apostille oder eine beglaubigte Übersetzung ins Polnische. Alternativ kann sie von einem polnischen Konsulat in Deutschland beglaubigt werden.

Was kostet die Vergabe einer PESEL-Nummer in Polen?

Der Antrag auf die Erteilung der Identifikationsnummer ist gebührenfrei. Er wird sofort bearbeitet. 

Was bekommt man nach der Vergabe der PESEL-Nummer?

Nach der Vergabe der PESEL-Nummer erhalten Sie keine Karte und kein Dokument im Scheckkartenformat.

Die Nummer wird in Form eines amtlichen Schreibens („Powiadomienie o nadaniu numeru PESEL“) auf Papier bestätigt.

Dieses Dokument ist wichtig und sollte im Original aufbewahrt werden, da es bei verschiedenen Formalitäten als Nachweis der vergebenen Nummer verlangt werden kann.

In der Praxis wird die PESEL-Nummer zwar oft elektronisch erfasst, das schriftliche Dokument bleibt jedoch die offizielle Bestätigung.

Warum ist die PESEL-Nummer wichtig?

Sie ermöglicht eine eindeutige Identifizierung und Verwaltung von Personen in verschiedenen staatlichen und privaten Systemen. Sie ist ein wesentliches Element der polnischen Bürokratie und erleichtert den Zugang zu vielen Dienstleistungen und Rechten.

Wenn Sie eine PESEL-Nummer in Polen benötigen, übernehme ich für Sie die praktische Abwicklung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Sie müssen sich nicht mit Formularen oder Abläufen auseinandersetzen.

FAQ – PESEL-Nummer in Polen

Kann ein Ausländer eine PESEL-Nummer ohne Wohnsitz in Polen bekommen?

Ja, auch ohne Wohnsitz kann eine PESEL-Nummer beantragt werden, wenn ein entsprechender Grund vorliegt, z. B. für steuerliche Zwecke, Firmengründung oder offizielle Formalitäten.

Wie lange dauert die Vergabe einer PESEL-Nummer?

In der Regel wird die Nummer sofort bei der Antragstellung vergeben.

Ist die Beantragung kostenlos?

Ja, die Vergabe der PESEL-Nummer ist kostenlos.

Braucht man eine Meldeadresse in Polen, um eine PESEL-Nummer zu bekommen?

Nein, eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Nummer aus einem konkreten Grund beantragt wird.

PESEL-Nummer ohne Einreise nach Polen – ist das möglich?

Muss man persönlich nach Polen kommen, um eine PESEL-Nummer zu erhalten? 

Nein. Die Beantragung der Identifikationsnummer ist auch möglich, ohne nach Polen einzureisen. In diesem Fall wird der Antrag durch eine bevollmächtigte Person in Polen gestellt.

Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eine schriftliche Vollmacht
  • eine notariell beglaubigte Kopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)

Die Beantragung der PESEL-Nummer in Polen über eine bevollmächtigte Person dauert jedoch in der Regel länger als eine persönliche Antragstellung vor Ort. Wenn Zeit eine wichtige Rolle spielt, ist die persönliche Beantragung in Polen meist die schnellere Lösung.

Kann man die PESEL-Nummer online beantragen?

Nein, die Beantragung einer PESEL-Nummer erfolgt grundsätzlich nicht online.

Der Antrag wird bei einer zuständigen Behörde gestellt oder über eine bevollmächtigte Person eingereicht.

Brauchen Sie Hilfe bei PESEL in Polen?

Wenn Sie die PESEL-Nummer in Polen nicht selbst beantragen möchten oder unsicher sind, welche Unterlagen erforderlich sind, kann die praktische Abwicklung schnell kompliziert werden.

In solchen Fällen übernehme ich die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und begleite Sie durch den gesamten Prozess.

Nach der Vergabe der Nummer kann direkt ein Profil Zaufany (Vertrauensprofil) eingerichtet werden, das die Abwicklung vieler Formalitäten online ermöglicht, ohne persönliche Termine bei Behörden in Polen. 

Mehr dazu unter: Verwaltungsunterstützung in Polen.

Hilfe bei Formalitäten in Polen

Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Gründung oder Hilfe bei der laufenden Führung Ihrer Firma in Polen benötigen, finden Sie hier einen Überblick über meine Leistungen. Im Bereich Praxiswissen finden Sie eine Zusammenstellung weiterer Beiträge zum Thema Firma in Polen.

Ich unterstütze deutschsprachige Kunden bei Behördenangelegenheiten in ganz Polen – die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel online. Persönliche Termine sind hauptsächlich in Wrocław (Breslau) möglich, andere Standorte nach Vereinbarung.

Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Beratung dar.