Was ist eine PESEL-Nummer in Polen?
PESEL ist eine persönliche Personenidentifikationsnummer (polnische Personenkennzahl) in Polen.
Diese Nummer besteht aus 11 Zahlen (siehe Beispiel unten). Sie enthält folgende Informationen: das Geburtsdatum, eine Ordnungszahl, die Geschlechtsbezeichnung und eine Kontrollnummer.
Die PESEL-Nummer wird von Amts wegen oder auf Antrag vergeben.
In bestimmten Fällen müssen auch Ausländer diese Nummer beantragen. Das betrifft u.a. Personen, die Jahresabschlüsse über das Webportal des Justizministeriums einreichen.
Wann kann man als Ausländer eine Nummer PESEL bekommen?
Wenn Sie sich für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen in Polen anmelden, erhalten Sie Ihre PESEL automatisch.
Wenn Sie in Polen nicht wohnen, aber trotzdem eine PESEL-Nummer benötigen, müssen Sie die selbst beantragen.
Auf Zuteilung der Nummer muss ein entsprechender Antrag erstellt und beim zuständigen Amt in Warschau einreicht werden.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Dem Antrag auf die Vergabe der PESEL-Nummer sind eine Erklärung, dass der Antragsteller in Polen nicht wohnhaft ist sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Passes oder des Personalausweises beizulegen.
Wenn die Kopie des Personalausweises nicht von einem Notar in Polen beglaubigt ist, muss sie mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt werden. Alternativ kann sie von einem polnischen Konsulat in Deutschland beglaubigt werden.
Was kostet die Vergabe einer PESEL-Nummer in Polen?
Der Antrag auf die Erteilung einer PESEL-Nummer ist gebührenfrei. Er wird innerhalb eines Monats bearbeitet. Er kann auch per Post abgeschickt werden.
Falls Sie als Mitglied der Geschäftsleitung / des Vorstandes einer polnischen GmbH die PESEL-Nummer brauchen und zusätzliche Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.