Gemeinschaftslizenz-Transportunternehmen

Transportlizenz in Polen – wie bekommt man eine Gemeinschaftslizenz in Polen?

Für die Durchführung des grenzüberschreitenden gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehrs mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt oder die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind, ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die Gemeinschaftslizenz bedeutet eine internationale Lizenz oder EU-Lizenz.

Die Lizenz berechtigt zum gewerblichen Verkehr im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und jeder Unternehmer, der eine solche Tätigkeit ausüben will, muss für jedes Fahrzeug die Gemeinschaftslizenz und einen Auszug aus der Gemeinschaftslizenz mitführen. Die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) ist eine Verwaltungsentscheidung. Diese Lizenz stellt in Polen der Hauptinspektor für den Straßenverkehr (GITD) aus.

Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers

Wollen Sie im grenzüberschreitenden Personen- oder Güterkraftverkehr tätig sein? Dann müssen Sie zunächst eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers beantragen. Die Lizenz für den grenzüberschreitenden Verkehr wird auf der Grundlage der Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers  erteilt. Es handelt sich um die sog. nationale Lizenz / Güterkraftverkehrserlaubnis.

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • in einem der Mitgliedstaaten niedergelassen sein;
  • einen guten Leumund haben;
  • über eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen;
  • über die erforderliche fachliche Eignung verfügen, die durch einen Befähigungsnachweis für den Verkehrsunternehmer bescheinigt wird.

Zertifikat der beruflichen Kompetenz

Der Befähigungsnachweis ist ein notwendiges Dokument für jeden Unternehmer, der ein Transportunternehmen gründen will. Dieses Zertifikat stellt das Verkehrsinstitut (ITS) aus, nachdem man eine staatliche Prüfung bestanden hat.

Wer muss einen Befähigungsnachweis besitzen?

Die Bescheinigung muss im Besitz eines Unternehmers sein, der eine Geschäftstätigkeit im Bereich des Personen- und Güterkraftverkehrs ausübt, oder einer benannten Person, die den Verkehr in einem bestimmten Unternehmen leitet.

Wichtig! Die Erlaubnis ist nicht erforderlich für Unternehmer, die den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ausschließlich mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ausüben, deren zulässiges Gewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Eine polnische Transportfirma in Form einer GbR

Wird der gewerbliche Verkehr in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgeübt, müssen alle Gesellschafter über die entsprechenden Genehmigungen (Lizenzen, Erlaubnisse) zur Ausübung dieser Tätigkeit verfügen.

Wie erhält man eine Transportlizenz in Polen?

Um eine Transportlizenz in Polen zu erhalten, muss man eine Gemeinschaftslizenz (umgangssprachlich EU-Lizenz oder EG-Lizenz bezeichnet) und eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs eines Kraftverkehrsunternehmers beantragen. In dem Antrag muss man den Zeitraum, für den die Erlaubnis erteilt werden soll, angeben. Man gibt auch die Zahl der beantragten Auszüge und die Zahl der zuzulassenden Fahrzeuge an.
Zusätzlich zum Antrag sind folgende Anhänge erforderlich:

– die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers oder eine Lizenz für den nationalen Güterkraftverkehr
– eine Bescheinigung der Behörde, die die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers erteilt hat, über die Anzahl der Fahrzeuge, für die die Anforderung der finanziellen Leistungsfähigkeit nachgewiesen wurde
– Informationen aus dem nationalen Strafregister (Führungszeugnis)

Der Hauptinspektor für den Straßenverkehr stellt nach Prüfung der Unterlagen eine Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr und eine Teillizenz für jedes Fahrzeug aus.

Kosten für die EU-Lizenz in Polen

Die Gebühren für die Erteilung der Transportlizenz richten sich nach der Gültigkeitsdauer:
– bis zu 5 Jahren 4000 PLN + 440 PLN für jede beglaubigte Abschrift der Gemeinschaftslizenz
– von 5 Jahren bis 10 Jahren: 8.000 PLN + 880 PLN für jede beglaubigte Abschrift der EU-Lizenz.

Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Berufs eines Kraftverkehrsunternehmers ist eine zusätzliche Gebühr von 1.000 PLN zu entrichten.

Wichtig: Jeder Unternehmer, der in Polen eine Lizenz beantragt, muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen:
9.000 € – für das erste Fahrzeug
5000 Euro – für jedes weitere Fahrzeug.

Als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit bei neu gegründeten Firmen kann man eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Bankgarantie beilegen.

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