Anmeldung in Polen

Anmeldung in Polen

Wie melde ich mich in Polen an?

Der folgende Beitrag befasst sich allgemein mit der Meldepflicht in Polen für Ausländer – Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der EFTA-Länder oder Familienangehörige eines solchen Ausländers.

Wenn Sie sich also eine Frage stellen: “Muss ich mich als Deutscher in Polen anmelden?”, hier finden Sie eine Antwort.

Inhaltsübersicht:

  • Wann muss sich ein Ausländer in Polen anmelden?
  • Anmeldung in Polen über Internet
  • Anmeldung bei der Meldebehörde
  • Anmeldung in Polen durch einen Bevollmächtigten
  • Kosten und Wartezeit für die Anmeldung in Polen

Wann müssen sich Ausländer in Polen anmelden?

Wenn ein Ausländer (z.B. ein Deutscher) in Polen lebt, sollte er sich für einen dauerhaften oder befristeten (vorübergehenden) Aufenthalt (d.h. mehr als 3 Monate) anmelden.

Die Anmeldung für den Daueraufenthalt ist erforderlich, wenn man plant, dauerhaft in Polen zu leben. Die Registrierung für den befristeten Aufenthalt ist erforderlich, wenn man plant, vorübergehend, aber länger als 3 Monate in Polen zu leben.

Wenn der Aufenthalt in Polen nicht länger als 30 Tage dauert, muss man sich nicht anmelden – zum Beispiel, wenn man seinen Urlaub auf dem Gebiet Polens verbringt.

Wenn ein Ausländer der Meldepflicht in Polen unterliegt, sollte er sich spätestens am 30. Tag seines Aufenthalts in Polen anmelden. Wenn er dauerhaft an einer bestimmten Adresse wohnt, sollte er sich für den Daueraufenthalt anmelden. Lebt er hingegen vorübergehend für mehr als 3 Monate an einer bestimmten Adresse in Polen, sollte er sich dort für einen vorübergehenden Aufenthalt anmelden.

Es ist nicht möglich, sich gleichzeitig an zwei Orten mit ständigem Wohnsitz oder an zwei Orten mit vorübergehendem Wohnsitz anzumelden. Es ist jedoch möglich, gleichzeitig eine Anmeldung für den ständigen Wohnsitz und eine für den vorübergehenden Wohnsitz an verschiedenen Adressen zu haben.

In Polen kann man sich sowohl online als auch direkt in einem Meldeamt anmelden. Darüber hinaus kann man sich persönlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.

Anmeldung in Polen über das Internet

Um ein Anmeldeformular online einzureichen, benötigt man entweder ein vertrauenswürdiges Profil oder eine elektronische Unterschrift. Während des Online-Verfahrens muss dem Anmeldeformular ein elektronisches Dokument, das den Rechtstitel an den Räumlichkeiten bestätigt oder eine digitale Darstellung dieses Dokuments (z. B. ein Scan), beigefügt werden. Wenn man keinen Rechtstitel an den Räumlichkeiten hat, sollte man dem Anmeldeformular ein elektronisches Dokument mit einer Erklärung des Eigentümers oder einer anderen Person, die einen Rechtstitel an den Räumlichkeiten hat, oder eine digitale Kopie dieses Dokuments (z. B. einen Scan) beifügen.

Anmeldung in Polen bei der Meldebehörde

Wenn ein Ausländer beabsichtigt, die Anmeldeformalitäten bei der Meldebehörde in Polen zu erledigen, muss er folgende Dokumente bei sich haben:

  • Formular “Zgłoszenie pobytu stałego” (EL/ZPS/1) oder Formular “Zgłoszenie pobytu czasowego” (EL/ZC/1);
  • ein Dokument, das den Rechtstitel an den Räumlichkeiten bestätigt (im Original zur Einsichtnahme vorzulegen) – dies kann z. B. ein zivilrechtlicher Vertrag oder ein Auszug aus dem Grundbuch sein;
  • ein gültiges Reisedokument oder ein anderes Dokument zum Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit;

Die Bestätigung des vorübergehenden oder ständigen Aufenthalts erfolgt durch den Eigentümer oder eine andere Person, die einen Rechtstitel für die Räumlichkeiten besitzt, auf dem Antragsformular für den vorübergehenden Aufenthalt.

Wo muss man die Dokumente einreichen?

Die Unterlagen sind bei der Gemeinde einzureichen, in der der Ausländer wohnt. Gleichzeitig mit der Anmeldung kann man sich vom bisherigen ständigen und vorübergehenden Wohnsitz abmelden.

Anmeldung in Polen durch einen Bevollmächtigten

Wenn sich eine Person nicht persönlich anmelden kann, kann sie dies durch einen Bevollmächtigten tun. Wenn man sich mit Hilfe eines Bevollmächtigten anmelden möchte, sollte man ihm eine Vollmacht erteilen. Wenn ein Bevollmächtigter einen Ausländer online registrieren soll, sollte eine elektronische Vollmacht ausgestellt und elektronisch unterzeichnet werden. Wenn der Bevollmächtigte die Anmeldung hingegen bei einer Behörde vornimmt, sollte die Vollmacht in Papierform erteilt werden.

Die Vollmacht für die Anmeldung eines ständigen oder vorübergehenden Aufenthalts muss sowohl die genauen Daten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten (Vorname, Nachname, genaue Wohnanschrift, PESEL-Nummer, Nummer und Serie des Personalausweises) als auch den Umfang der auszuführenden Tätigkeiten (d. h. die oben genannte Anmeldung eines ständigen oder vorübergehenden Aufenthalts oder die Abmeldung eines ständigen oder vorübergehenden Aufenthalts) enthalten.

Wenn die Erteilung einer Vollmacht erfolgt, ist eine Stempelgebühr zu entrichten (derzeit 17 PLN).

Bei der Anmeldung eines Ausländers beim Amt muss der Bevollmächtigte seinen Personalausweis oder Reisepass, das Original der Vollmacht und den Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Vollmacht vorlegen.

Wie hoch sind die Kosten für die Anmeldung in Polen?

Die Anmeldung ist gebührenfrei. Die Anmeldebescheinigung für einen Daueraufenthalt ist ebenfalls kostenlos.

Eine Anmeldebescheinigung für einen vorübergehenden Aufenthalt kostet 17 PLN (kostenlos nur bei automatischer Anmeldung über das IT-System).

Darüber hinaus kostet jede weitere Bescheinigung, z. B. wenn die bei der Anmeldung ausgestellte Bescheinigung verloren geht, 17 PLN.

Wie lange dauert das Anmeldeverfahren in Polen?

Eine Anmeldung wird sofort nach Annahme des Antrags auf Eintragung durchgeführt. Sobald man seine Registrierung ausgefüllt hat, wird automatisch die PESEL-Nummer zugewiesen.

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