Die Gründung und die Pflichten einer GbR in Polen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), in Polen als „spółka cywilna“ (s.c.) bezeichnet, ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmer, die gemeinsam ein Geschäft betreiben möchten. Sie wird durch das polnische Zivilgesetzbuch geregelt und erfordert mindestens zwei Gesellschafter, die entweder natürliche oder juristische Personen sein können.
Wenn die Gesellschafter der polnischen GbR natürliche Personen sind, soll der Firmenname mindestens die Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter sowie die Rechtsform „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (spółka cywilna) oder die Abkürzung „GbR“ (s.c.) beinhalten.
Gründung einer GbR in Polen
Um eine GbR in Polen zu gründen, müssen alle Gesellschafter bereits als Unternehmer registriert sein. Der Gesellschaftsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, wobei eine notarielle Beurkundung nicht zwingend erforderlich ist. Dieser Vertrag unterliegt der Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC) in Höhe von 0,5 % des Wertes der eingebrachten Einlagen. Diese Steuer ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu entrichten.
Registrierungspflichten einer polnischen GbR
Nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags sind folgende Registrierungsschritte notwendig:
-
REGON-Nummer: Die Registrierung beim Statistischen Hauptamt ist erforderlich, um die statistische Nummer REGON zu erhalten.
-
NIP-Nummer: Die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt zur Erlangung der Steueridentifikationsnummer (NIP) muss erfolgen.
-
Mehrwertsteuer (VAT): Falls die Gesellschaft mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausübt, ist eine Registrierung als Mehrwertsteuerzahler notwendig.
Besteuerung einer GbR in Polen
Die polnische GbR selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig. Stattdessen versteuert jeder Gesellschafter seinen Anteil am Gewinn gemäß seinem Beteiligungsverhältnis.
Sozialversicherung
Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, sich individuell bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) anzumelden und die entsprechenden Beiträge zu leisten. Sollte die GbR Mitarbeiter beschäftigen, ist die Gesellschaft verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen als Beitragszahler bei der ZUS zu registrieren.
Haftung
Ein entscheidender Punkt ist, dass die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Haben Sie Fragen zur Gründung einer GbR in Polen oder benötigen Sie Unterstützung in anderen Fragen? Kontaktieren Sie mich – ich helfe Ihnen, Ihre Geschäftstätigkeit in Polen reibungslos zu starten und rechtssicher zu führen.
Wenn Sie an weiteren Fragen rund um die Unternehmensführung in Polen interessiert sind, finden Sie auf dieser Seite eine vollständige Übersicht über alle Themen, die ich behandle.
Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder besuchen Sie meine Haftungsausschluss Seite.