Firmengründung in Polen
Wenn Sie in Polen eine Geschäftstätigkeit aufnehmen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Die meist gewählte Formen das sind:
– ein Einzelunternehmen
– eine GmbH
Neben einer selbständigen Tätigkeit in Polen sowie einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kann man u.a. eine GbR, eine Kommanditgesellschaft, eine Partnergesellschaft oder eine Aktiengesellschaft anmelden.
Wenn Sie Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates sind, können Sie eine Firma in Polen nach denselben Regeln wie polnische Bürger gründen. Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können Sie in Polen entweder eine Niederlassung anmelden oder Ihre Tätigkeit im Rahmen der vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung ausführen.
Wenn Sie ein Ausländer von außerhalb der EU sind, welcher in Polen eine Firma gründen möchte, sind die Möglichkeiten der Ausführung der Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Aber auch in solchem Fall ist es selbstverständlich möglich, ein Unternehmen in Polen anzumelden. Genauere Information erhalten Sie, wenn Sie sich von einem polnischen Rechtsanwalt beraten lassen. Wenn Sie an einem Beratungsgespräch in deutscher Sprache interessiert sind, ist das selbstverständlich an dem von Ihnen angegebenen Termin möglich.
Wenn Sie in Polen eine Firma gegründet haben, müssen Sie zahlreiche Bedingungen erfüllen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen. Als Transportunternehmen z.B. müssen Sie eine Transportlizent haben. Hier finden Sie einige Informationen zum Thema EU-Lizenz in Polen.