Steuern in Polen

Steuerarten in Polen

Dieser Beitrag soll Ihnen sehr allgemeine Informationen über Steuern in Polen liefern. Ausführliche Auskünfte finden Sie im polnischen Steuerrecht sowie bei Steuerberatern in Polen.

In Polen gibt es folgende Steuerarten:

Einkommensteuer (PIT). Sie ist im polnischen Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Körperschaftssteuer (CIT). Sie ist im polnischen Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt.

Umsatzsteuer (VAT). Sie ist im polnischen Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.

Verbrauchssteuer, eine indirekte Steuer. Sie wird die auf bestimmte Konsumgüter erhoben.

Grundsteuer. Diese Steuer regelt das Gesetz über die kommunalen Steuern und Abgaben.

In Polen gibt es weder eine Gewerbesteuer noch eine Kirchensteuer.

1. Einkommensteuer (PIT)

Die Einkommensteuer ist im polnischen Einkommensteuergesetz geregelt. Unbeschränkt steuerpflichtig (für ihr weltweit erzieltes Einkommen) sind nach dem Gesetz ansässige natürliche Personen (die einen Wohnsitz in Polen haben). Anders als in Deutschland muss diese Person keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Polen haben, um unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Nichtansässige natürliche Personen sind beschränkt steuerpflichtig, das heißt mit ihren in Polen erzielten Einkünften.

Die Frage, ob eine Person steuerrechtlich in Polen ansässig ist, hängt sowohl vom polnischen Einkommensteuergesetz als auch vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und Deutschland. Eine Person wird als in Polen ansässig betrachtet, wenn sie ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt in Polen hat oder sich länger als 183 Tage im Steuerjahr in Polen aufhält.

Der Einkommenssteuertarif in Polen ist zweifach gestuft.
Die derzeitigen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes, bekannt als PIT-Gesetz, sehen zwei Steuersätze vor:

  • 12 % für Einkünfte bis zu 120.000 PLN
  • 32 % für den darüber hinausgehenden Betrag von 120.000 PLN.

2. Körperschaftsteuer (CIT)

Unbeschränkt steuerpflichtig sind nach dem Gesetz – genauso wie in Deutschland – Gesellschaften mit Sitz und/oder Geschäftsleitung in Polen.
Die beschränkte Steuerpflicht tritt ein, wenn weder der Sitz noch die Geschäftsleitung in Polen sind, die Einkünfte jedoch aus polnischen Quellen stammen.

Mehr dazu lesen Sie in meinem Beitrag über Steuern einer polnischen GmbH. 

3. Immobilien- und Grundsteuer

Zu den Steuern in Polen zählt auch die Immobiliensteuer und die Grundsteuer. Das Gesetz über die kommunalen Steuern und Abgaben sieht eine Besteuerung mit der Immobilien und Grundsteuer von Grundstücken, Gebäuden und ihren Teilen sowie Bauten und ihren Teilen, die der Gewerbeausübung dienen, vor.  Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen oder Organisationseinheiten und nicht rechtsfähige Gesellschaften u.a. als Eigentümer, Besitzer oder Nießbraucher.

Die Stadtverordnetenversammlung legt jedes Jahr in Form eines Beschlusses die Höhe der Steuersätze fest. Diese Beträge dürfen jedoch die vom Finanzminister beschlossene Höchstgrenze nicht überschreiten.

4. Umsatzsteuer (VAT)

Die Umsatzsteuer ist im polnischen Umsatzsteuergesetz geregelt. Grundsteuersatz für polnische Umsatzsteuer beträgt 23%. Für manche Produkte und Dienstleistungen gibt es ermäßigte Steuersätze. Die innergemeinschaftliche Lieferungen im Binnenmarkt, also grenzüberschreitende Lieferungen von Waren und Produkten innerhalb der EU, sind von der Umsatzsteuer befreit.

Wie bereits erwähnt, erlauben die polnischen Steuervorschriften ermäßigte Mehrwertsteuersätze:

  • 8 % für ausgewählte Waren und Dienstleistungen, u. a. Bau, Lieferung, Renovierung, Modernisierung und Thermomodernisierung sowie Wiederaufbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen, wenn sie zum Bau im Rahmen des Programms für sozialen Wohnungsbau gehören;
  • ein Steuersatz von 5 % für Waren, wie z.B. die meisten Lebensmittel;

Die Wahl des Mehrwertsteuersatzes hängt also von der Art und dem Charakter des Umsatzes ab. Der Unternehmer kann nicht selbst entscheiden, welchen Satz er anwendet. Er muss sich in diesem Fall von den Vorschriften leiten lassen. Um den Steuerpflichtigen die Zuordnung eines Steuersatzes zu erleichtern, hat der Gesetzgeber die Sätze von 8 %, 5 % und 0 % bestimmten Waren und Dienstleistungen zugeordnet, auf die sie angewendet werden können. Die statistische Klassifizierung spielt hier also eine sehr wichtige Rolle.

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