Welche Steuern zahlt eine GmbH in Polen?
Wie hoch ist die Körperschaftssteuer, die eine polnische GmbH zahlen muss?
Eine polnische GmbH (sp. z o.o.) unterliegt der Körperschaftsteuer (CIT). Je nach Voraussetzungen beträgt diese 9 % oder 19 %.
In der Praxis ist jedoch nicht nur die Steuer auf Ebene der Gesellschaft relevant, sondern auch die Besteuerung bei der Gewinnausschüttung sowie weitere laufende Pflichten.
Wer kann den ermäßigten Steuersatz von 9 % nutzen?
Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt grundsätzlich für kleinere Unternehmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für neu gegründete Gesellschaften.
In der Praxis hängt dies vor allem von der Höhe der Umsätze ab. Entscheidend ist dabei, ob bestimmte gesetzliche Schwellenwerte eingehalten werden.
Da die genauen Voraussetzungen und Berechnungen im Detail von der individuellen Situation abhängen, wird der konkrete Steuersatz in der Regel im Einzelfall geprüft.
Steuern einer polnischen GmbH – die Mehrwertsteuer
Eine polnische GmbH ist also ein Körperschaftsteuerzahler und auch ein Mehrwertsteuerzahler. Darüber hinaus muss sie eine vollständige Buchführung (Geschäftsbücher) führen. Am Ende jedes Geschäftsjahres erstellt eine GmbH in Polen einen Jahresabschluss. In bestimmten Fällen muss der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden.
Hinweis: Die von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen erzielten Gewinne werden zweimal besteuert. Zunächst mit der Körperschaftssteuer CIT und dann mit der persönlichen Einkommenssteuer PIT. Sowohl die polnische GmbH als auch ihre Gesellschafter sind daher steuerpflichtig.
In der Praxis wird aber häufig nur der CIT-Satz (9 % oder 19 %) betrachtet, ohne die Besteuerung auf Ebene des Gesellschafters zu berücksichtigen.
Welche Steuern zahlt ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen?
Wie wird die Dividende in Polen besteuert?
Nach der Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft kann der Gewinn als Dividende ausgeschüttet werden.
In Polen beträgt die Steuer auf Dividenden grundsätzlich 19 %. In vielen Fällen kann diese jedoch aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden (z. B. auf 15 % bei Gesellschaftern mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland). Je nach Struktur kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine vollständige Steuerbefreiung möglich sein (z. B. bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft).
Die GmbH ist für die Erhebung der Steuer verantwortlich und die Gesellschafter erhalten die Zahlung netto (abzüglich der Steuer).
Praktische Hinweise zur Besteuerung einer GmbH in Polen
In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Entscheidung für eine polnische GmbH allein auf Basis des CIT-Satzes (9 % oder 19 %) getroffen wird. Dabei wird oft übersehen, dass bei der Gewinnausschüttung eine weitere Besteuerung auf Ebene des Gesellschafters erfolgt.
Die tatsächliche steuerliche Belastung hängt daher nicht nur von der Gesellschaft selbst ab, sondern auch davon, wie die Gewinne verwendet werden und welche Struktur vorliegt.
Auch Aspekte wie laufende Pflichten, Buchführung, Jahresabschlüsse oder mögliche Verpflichtungen im Bereich der Sozialversicherung spielen in der Praxis eine Rolle.
Wenn Sie Hilfe bei der praktischen Umsetzung in Polen benötigen oder die Abläufe im konkreten Fall klären möchten, übernehme ich die organisatorische Abwicklung und die Kommunikation mit polnischen Behörden.
Eine Übersicht weiterer Themen rund um die Geschäftstätigkeit in Polen finden Sie im Bereich Praxiswissen.
Der Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Er soll einen allgemeinen Überblick über die Steuern einer polnischen GmbH geben. Detaillierte Informationen erteilen polnische Steuerberater.
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