ZUS-Ferien für kleine Unternehmer in Polen

ZUS-Ferien für kleine Unternehmer in Polen: Eine neue Erleichterung ab November 2024

Haben Sie eine Einzelfirma in Polen? Dann gehören Sie zu den Unternehmen, die eventuell von ZUS-Ferien (Wakacje od ZUS) Gebrauch machen können. Diese Lösung soll die finanzielle Belastung von Einzelunternehmern verringern. Was bedeutet das konkret?

In Polen sind Unternehmen verpflichtet, jeden Monat Beiträge zur Sozialversicherung (ZUS – Zakład Ubezpieczeń Społecznych) abzuführen. ZUS ist das polnische Sozialversicherungssystem und fungiert als zentrale Behörde für Renten-, Kranken- und Unfallversicherung. Er ist vergleichbar mit den gesetzlichen Sozialversicherungen in Deutschland. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie kontinuierlich die Sozialversicherungsbeiträge für sich und ihre Mitarbeiter bezahlen müssen, was eine regelmäßige finanzielle Belastung darstellt.

Seit dem 1. November 2024 bietet das polnische System eine neue Regelung für kleine Unternehmer an, die als „ZUS-Ferien“ (Wakacje od ZUS) bezeichnet wird. Dieser einmonatige Beitragsurlaub erlaubt den kleinsten Unternehmen, einmal jährlich einen Monat lang von der Zahlung der ZUS-Beiträge befreit zu werden.

Wer kann die ZUS-Ferien (Wakacje od ZUS) in Anspruch nehmen?

Die ZUS-Ferien richten sich an kleine Unternehmer, die zwei Bedingungen erfüllen:

1. Der Unternehmer darf neben sich selbst nicht mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen.

2. In den letzten beiden Jahren darf der jährliche Umsatz des Unternehmens 2 Millionen Euro nicht überschritten haben.

Wie wird der Antrag auf ZUS-Ferien gestellt?

Der Antrag auf einmonatige Beitragsbefreiung von den monatlichen ZUS-Beiträgen kann ausschließlich online über das e-ZUS-Portal (PUE ZUS) gestellt werden. Sollten im Antrag Dokumente oder Informationen fehlen, wird der Unternehmer aufgefordert, diese innerhalb von mindestens sieben Tagen nachzureichen.

Wichtige Hinweise zu den ZUS-Ferien

Auch wenn die ZUS-Ferien eine Befreiung von der Beitragspflicht bieten, bleibt die Pflicht zur Einreichung der Abrechnungsdeklaration sowie der monatlichen namentlichen Berichte bestehen. Die Beiträge werden während des Befreiungsmonats direkt aus dem Staatshaushalt übernommen, wodurch der Versicherungsschutz des Unternehmers weiterhin gewährleistet ist. Sollte der Unternehmer in dieser Zeit erkranken, besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld.

Es ist wichtig zu beachten, dass der ZUS-Urlaub nur einmal jährlich für einen Monat genutzt werden kann. Im Jahr 2024 steht diese Möglichkeit nur für den Monat Dezember zur Verfügung. Um die ZUS-Ferien in Anspruch zu nehmen, muss der Antrag jedoch bereits im November gestellt werden.

Soll jeder Berechtigte in den Genuss eines Beitragsurlaubs kommen?

Nicht jeder Unternehmer in Polen wird von einem „Urlaub von der ZUS“ profitieren. Es kann z. B. vorkommen, dass die Nichtzahlung des Beitrags unser Einkommen erhöht und wir folglich höhere Steuern zahlen müssen. Es lohnt sich daher, Ihren Buchhalter oder Steuerberater zu konsultieren, bevor Sie sich entscheiden, einen „ZUS-Urlaub“ zu beantragen.

Wenn Sie an weiteren Themen rund um die Unternehmensführung in Polen interessiert sind, finden Sie auf dieser Seite eine vollständige Übersicht. Sie enthält vor allem praktische Informationen und Tipps zur Gründung und Führung einer Firma in Polen. Als Expertin unterstütze ich deutschsprachige Unternehmer in verschiedenen Angelegenheiten rund um das Geschäftsumfeld in Polen. Ich stehe Ihnen als Organisatorin, Koordinatorin und Dolmetscherin zur Verfügung, um Sie sicher durch die Besonderheiten des Geschäftslebens in Polen zu begleiten. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne.

Die in dem Beitrag bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für eine ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt.