Jeder schätzt es, schon vor einer Anfrage einen klaren Überblick über die zu erwartenden Kosten zu haben. Aus diesem Grund habe ich hier für Sie eine Preisliste zusammengestellt. Als Expertin für Beratungs- und Übersetzungsdienstleistungen unterstütze ich Sie seit mehreren Jahren mit Fachwissen und Erfahrung bei der Erreichung Ihrer Ziele in Polen.
Preisliste und Leistungskatalog
1. Beratungsdienstleistungen – Business Consulting – Unternehmensberatung in Polen
- Stundensatz: 180 PLN netto pro Stunde
- Abrechnung: Jede angefangene halbe Stunde wird in Rechnung gestellt.
- Mindestauftragswert: 180 PLN netto (Aufträge unter einer Stunde werden als volle Stunde abgerechnet)
2. Allgemeine Büro-Dienstleistungen in Polen (VPA in Polen)
- Stundensatz: ab 100 PLN netto pro Stunde
- Abrechnung: Jede angefangene halbe Stunde wird in Rechnung gestellt (Aufträge unter einer Stunde werden als volle Stunde abgerechnet)
3. Polnisch-Deutsche Übersetzungsdienstleistungen – Preisliste
- Stundensatz: 140 PLN netto pro Stunde. Abrechnung: Jede angefangene halbe Stunde wird in Rechnung gestellt (Aufträge unter einer Stunde werden als volle Stunde abgerechnet)
- Der Preis für schriftliche Übersetzungen aus dem Deutschen ins Polnische beträgt ab 60 PLN netto pro 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen. Der Mindestauftragswert liegt bei 60 PLN netto, was einer Abrechnungseinheit (1 Seite) entspricht, unabhängig vom tatsächlichen Textumfang.
4. Preis für Unternehmensgründung in Polen
Der Preis für meine Unterstützung bei der Firmengründung in Polen wird auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Er hängt von der gewählten Unternehmensform, dem Umfang der gewünschten Unterstützung und – im Fall einer GmbH (sp. z o.o.) – davon ab, ob die Gesellschaft beim Notar oder online gegründet wird.
5. Reisekostenabrechnung
Bei Aufträgen außerhalb von Wrocław (Breslau) wird die Reisezeit mit 50 % des jeweiligen Stundensatzes für jede Reisestunde berechnet.
Pauschalabrechnung für feste Zusammenarbeit
Bei einer festen Zusammenarbeit sind Pauschalabrechnungen zu einem reduzierten Stundensatz möglich. Dafür kann eine monatliche Pauschale vereinbart werden, die eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Monat umfasst. Nicht genutzte Stunden werden nicht auf den Folgemonat übertragen. Die Abrechnung erfolgt monatlich, auch wenn das Stundenkontingent nicht ausgeschöpft wurde oder keine Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Die genauen Bedingungen der Zusammenarbeit werden individuell, je nach den Bedürfnissen des Kunden, festgelegt.
Zahlungsbedingungen für Fernaufträge
Bei Remote-Aufträgen, insbesondere bei neuen Kunden, kann eine Vorauszahlung erforderlich sein.
Meine Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen und Gewerbetreibende. Die unten aufgeführten Preise verstehen sich netto und sind in polnischen Złoty (PLN) angegeben. Für Firmen mit dem Sitz in Polen wird zum Nettobetrag eine Mehrwertsteuer in Höhe von 23 % hinzugefügt. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren (die Dienstleistung wird netto abgerechnet, also die Mehrwertsteuer (VAT) wird von dem Dienstleistungsempfänger abgeführt).
Transaktionen innerhalb der EU können problemlos in der Landeswährung des Auftragnehmers (also in dem Fall in PLN) abgewickelt werden.
Wechselkurs: 1 Euro = ca. 4,3 PLN
Die oben genannten Preise beziehen sich ausschließlich auf die von mir persönlich erbrachten Dienstleistungen. Eventuelle Rechtsberatung und andere Leistungen, die durch Partnerunternehmen, wie z. B. Anwaltskanzleien oder beeidigte Dolmetscher erbracht werden, sind hier nicht aufgeführt.
Die Preise werden stets im Voraus mit Ihnen abgestimmt und von Ihnen bestätigt, bevor die Dienstleistung erbracht wird. Kurze Anfragen, die keine vertiefte Analyse erfordern, werden oft kostenfrei und umgehend bearbeitet. Zögern Sie daher nicht, mich anzusprechen.
Die angegebenen Preise sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell. Sollte es zukünftig zu Preisänderungen kommen, wird die Preisliste auf der Webseite entsprechend aktualisiert. Bei jeder Auftragsbestätigung wird der jeweils gültige Abrechnungssatz bestätigt.