Bargeldlimit in Polen: Wie viel können Sie bar bezahlen?
In Polen gibt es klare gesetzliche Regelungen für Barzahlungen, die insbesondere für Unternehmer von Bedeutung sind. Wer geschäftlich in Polen tätig ist oder Rechnungen an polnische Unternehmen stellt, sollte sich mit diesen Vorschriften vertraut machen, um rechtliche und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Gibt es ein Verbot von Barzahlungen in Polen?
In Polen gibt es kein generelles Verbot von Barzahlungen. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können grundsätzlich mit Bargeld bezahlen. Allerdings gilt für geschäftliche Transaktionen zwischen Unternehmen ein Bargeldlimit in Polen, über das hinaus Zahlungen per Banküberweisung erfolgen müssen.
Wie hoch ist das Bargeldlimit in Polen für Unternehmen?
Für Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) gilt in Polen eine gesetzliche Bargeldgrenze von 15.000 PLN brutto (ca. 3.300 EUR, abhängig vom Wechselkurs). Das bedeutet, dass alle Zahlungen, die diesen Betrag überschreiten, zwingend per Banküberweisung erfolgen müssen. Eine Barzahlung über dieses Limit hinaus wird steuerlich nicht anerkannt und kann zu finanziellen Nachteilen führen.
Privatpersonen sind von dieser Regelung nicht betroffen und können höhere Beträge in bar zahlen oder empfangen. Es gibt jedoch bestimmte Branchen oder Situationen, in denen Barzahlungen aus steuerlichen oder rechtlichen Gründen eingeschränkt sein können.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Falls ein Unternehmen eine geschäftliche Zahlung über 15.000 PLN bar leistet oder entgegennimmt, kann es diese Ausgabe steuerlich nicht als Betriebsausgabe absetzen. Das kann die Steuerlast erheblich erhöhen. Zudem können Verstöße in bestimmten Fällen als Steuerdelikt eingestuft und mit Sanktionen belegt werden.
Banküberweisungen und die „Weiße Liste“ der Finanzverwaltung
Unternehmen in Polen sind nicht nur verpflichtet, größere Zahlungen per Banküberweisung zu tätigen, sondern müssen dabei auch sicherstellen, dass das Geld auf ein offiziell registriertes Geschäftskonto des Empfängers überwiesen wird. Diese Konten werden in der sogenannten „Biała Lista“ (Weiße Liste) der polnischen Finanzverwaltung erfasst.
Wer eine Überweisung tätigt, muss vorab überprüfen, ob das Empfängerkonto auf der Weißen Liste registriert ist. Falls eine Zahlung auf ein nicht registriertes Konto erfolgt, verliert u.U. der Zahler das Recht auf steuerliche Absetzbarkeit der Ausgabe.
Jedes in Polen tätige Unternehmen ist verpflichtet, sein Geschäftskonto bei der Finanzverwaltung zu melden, damit es auf der Weißen Liste erscheint. Fehlende oder falsche Angaben können zu Problemen mit Steuerbehörden führen.
Wichtige Hinweise zur Bargeldzahlung in Polen
Das Bargeldlimit in Polen von 15.000 PLN für Geschäftszahlungen und die Verpflichtung zur Nutzung registrierter Bankkonten sind wichtige Vorschriften, die Unternehmer in Polen beachten müssen. Wer geschäftliche Zahlungen leistet, sollte sich stets vergewissern, dass der Empfänger auf der Weißen Liste steht, um steuerliche und rechtliche Risiken zu vermeiden.
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