Einschränkungen bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Polen

Gewerbefreiheit in Polen

In Polen gibt es Gewerbefreiheit. Bei bestimmten Tätigkeiten muss man aber bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Polen zusätzliche gesetzliche Vorgaben erfüllen. Manche Tätigkeiten bedürfen einer Genehmigung, einer Lizenz oder einer Konzession.  Das betrifft auch reglementierte Tätigkeiten.

Reglementierte Tätigkeiten in Polen

Reglementierte Tätigkeiten beziehen sich auf die Art der Tätigkeit und bedeuten, dass der Unternehmer zusätzliche Anforderungen erfüllen muss, um in ein separates Register (Verzeichnis) eingetragen zu werden.

Diese Anforderungen können sowohl den Unternehmer betreffen (u.a. bestimmte Ausbildung, bestimmte Berufsqualifikationen, er darf nicht vorbestraft sein) als auch es müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt werden. Z.B. zusätzliche Räumlichkeiten, eine Bankgarantie u.ä..

Die  Geschäftstätigkeit in Polen darf erst dann ausgeübt werden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Also erst wenn der Unternehmer die Konzession, die Genehmigung bekommt oder einen Antrag in das Verzeichnis der regulierten Geschäftstätigkeit erlangt.

Konzessionen und Genehmigungen müssen bei zuständigen Ämtern beantragt werden. Im Falle einer regulierten Tätigkeit reicht eine schriftliche Erklärung aus, dass man die Bedingungen erfüllt.