Recht auf Fehler in Polen

Das Recht auf Fehler für neue Unternehmer in Polen – Was bedeutet das?

Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Polen das sogenannte „Recht auf Fehler“ für neu gegründete Unternehmen. Dieses Recht richtet sich an polnische Einzelunternehmer, die ihre Tätigkeit nicht länger als ein Jahr ausüben. Es ermöglicht ihnen, unter bestimmten Voraussetzungen für anfängliche Fehler nicht unmittelbar rechtliche Konsequenzen zu tragen.

Wer kann das Recht auf Fehler in Anspruch nehmen?

Das „Recht auf Fehler“ gilt für Unternehmer, die in das polnische Zentralregister für Wirtschaftstätigkeit (CEIDG) eingetragen sind und deren Unternehmen nicht älter als 12 Monate ist. Für Unternehmer, die bereits früher eine Firma hatten und diese entweder geschlossen oder ausgesetzt haben, besteht die Möglichkeit, das Recht auf Fehler zu nutzen, wenn mindestens 36 Monate seit der letzten Geschäftsaussetzung oder Geschäftsbeendigung vergangen sind.

Wie funktioniert das Recht auf Fehler?

Wenn ein neuer Unternehmer gegen rechtliche Vorschriften verstößt, wird er zunächst dazu aufgefordert, den Fehler zu beheben. Das zuständige Organ setzt hierfür eine Frist. Erst wenn der Unternehmer dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann eine Geldstrafe oder ein anderes administratives Strafmaß verhängt werden.

Wann kann eine Verwarnung anstelle einer Strafe erteilt werden?

Falls der polnische Unternehmer den Verstoß innerhalb der gesetzten Frist behebt, verzichtet das zuständige Organ auf die Verhängung einer Strafe und begnügt sich mit einer Verwarnung. Sollte der Unternehmer eigenständig und vor einer behördlichen Aufforderung den Verstoß beheben und die Behörde darüber informieren, kann er ebenfalls eine Strafe vermeiden und stattdessen nur verwarnt werden.

Wann gilt das Fehlerrecht für Unternehmer in Polen nicht?

Es gibt Ausnahmen, in denen das „Recht auf Fehler“ in Polen nicht anwendbar ist. Dazu zählen unter anderem schwere Verstöße, wiederholte Verstöße, nicht behebbare Verstöße oder solche, die irreversible Konsequenzen nach sich ziehen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Verstöße, die gegen internationale Abkommen oder EU-Vorschriften verstoßen oder für die eine spezielle behördliche Genehmigung erforderlich gewesen wäre.

Zusammenfassung

Das „Recht auf Fehler“ bietet neuen Unternehmern in Polen eine wertvolle Möglichkeit, anfängliche Fehler ohne sofortige rechtliche Konsequenzen zu korrigieren. Es gilt jedoch nur einmalig und ausschließlich für polnische Einzelunternehmer, die nicht länger als ein Jahr im Geschäft sind. Daher ist es besonders wichtig, die geltenden Vorschriften zu kennen und sorgfältig zu befolgen, um das volle Potenzial dieses Rechts ausschöpfen zu können.

Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Wenn Sie planen, in Polen ein Unternehmen zu gründen oder bereits auf dem polnischen Markt tätig sind, stehe ich Ihnen gerne mit meinen Dienstleistungen zur Seite. Ich unterstütze sowohl Gründer, die ihre ersten Schritte in Polen machen möchten, als auch etablierte Unternehmen, die ihre Tätigkeit auf dem polnischen Markt optimieren wollen. Kontaktieren Sie mich, um mehr zu erfahren und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.