A1-Bescheinigung aus Polen

Wie erhält man die A1-Bescheinigung aus Polen?

Was ist die A1-Bescheinigung und wofür wird das A1-Formular aus Polen benötigt?

Das A1-Formular ist ein wichtiges Dokument im sozialen Sicherungssystem der EU. Es bestätigt, dass ein Arbeitnehmer oder Selbständiger den Sozialversicherungsvorschriften seines Heimatlandes unterliegt, auch wenn er vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeitet. Dieses Formular ist notwendig für entsandte Arbeitnehmer, Unternehmer in mehreren EU-Ländern und Selbständige, die Dienstleistungen im EU-Ausland anbieten.

Wer braucht die A1-Bescheinigung?

1. **Entsandte Arbeitnehmer:** Wenn ein polnischer Arbeitgeber seinen Mitarbeiter vorübergehend in ein anderes EU-Land entsendet.

2. **Unternehmer:** Wenn ein polnischer Unternehmer in verschiedenen EU-Ländern tätig ist.

3. **Selbständige:** Wenn eine selbständige Person in Polen vorübergehend Dienstleistungen in einem anderen EU-Land anbietet.

Mehr zu dem Thema: Entsendung und gleichzeitige Arbeit in zwei Mitgliedsstaaten

Bedingungen für den Erhalt der A1-Bescheinigung

Um das Formular A1 zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. **Mindestumsatz in Polen:** Mindestens 25% des Umsatzes des Unternehmens müssen in Polen generiert werden. Dies bedeutet, dass die Arbeit tatsächlich in Polen ausgeführt werden muss und nicht nur Rechnungen aus Polen gestellt oder Zahlungen auf ein polnisches Bankkonto erfolgen dürfen. Mehr Informationen finden Sie in diesem Beitrag.

2. **Mindestanzahl der Mitarbeiter:** Das Unternehmen muss eine signifikante Anzahl an Mitarbeitern in Polen beschäftigen, was zeigt, dass das Unternehmen nicht nur eine Briefkastenfirma ist, sondern tatsächlich in Polen tätig ist.

3. **Versicherungszeitraum vor Delegation:** Die Arbeitnehmer müssen mindestens einen Monat vor der Delegation in Polen sozialversichert sein. Dies stellt sicher, dass die Mitarbeiter fest in das polnische Sozialversicherungssystem integriert sind, bevor sie ins Ausland entsandt werden.

Zusammenfassung

Um die A1-Bescheinigung zu erhalten, ist es entscheidend, dass polnische Unternehmen mindestens 25% ihres Umsatzes in Polen erzielen, eine signifikante Anzahl von Mitarbeitern in Polen beschäftigen und dass die Mitarbeiter mindestens einen Monat vor ihrer Delegation in Polen sozialversichert sind. Diese Bedingungen gewährleisten, dass das Unternehmen tatsächlich in Polen tätig ist und die Mitarbeiter fest in das polnische Sozialversicherungssystem integriert sind.

Für detailliertere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung der A1-Bescheinigung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich noch heute, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder besuchen Sie meine Haftungsausschluss Seite.