Umsatz in Polen für die A-1 Bescheinigung

Umsatz in Polen – wichtig bei der Beantragung der A1-Bescheinigung

Der Umsatz in Polen im Sinne der Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften bezieht sich auf die Gesamteinnahmen, die ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet Polens erzielt. Die steuerlichen Vorschriften definieren den Umsatz als die Summe der Werte von Warenverkäufen, Dienstleistungen und anderen Einnahmen, die ein Unternehmen in einem bestimmten Abrechnungszeitraum erzielt.

Im Hinblick auf die Mitarbeiter eines polnischen Unternehmens, die ins europäische Ausland entsandt werden, ist es wichtig zu beachten, dass der durch diese Mitarbeiter generierte Umsatz nicht als Umsatz in Polen betrachtet wird. Da die Dienstleistungen im Ausland (in der EU) erbracht werden, werden die Einnahmen aus diesen Dienstleistungen als außerhalb Polens generierter Umsatz behandelt und fallen nicht unter die polnischen Umsatzvorschriften.

Wo werden die Sozialversicherungsbeiträge bei der Entsendung bezahlt?

Hinsichtlich der Sozialversicherung können Mitarbeiter, die von einem polnischen Unternehmen ins Ausland entsandt werden, weiterhin dem polnischen Sozialversicherungssystem unterliegen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem das Erhalten eines A1-Formulars, das bestätigt, dass der Arbeitnehmer weiterhin den polnischen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt. Diese A1-Bescheinigung wird von der polnischen Sozialversicherungsanstalt ZUS ausgestellt, wenn der Antragsteller die Bedingungen erfüllt.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der durch ins Ausland entsandte Mitarbeiter generierte Umsatz nicht als Umsatz in Polen betrachtet wird, aber die Mitarbeiter können weiterhin dem polnischen Sozialversicherungssystem unterliegen, wenn sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen.

In Polen vertreten einige Unternehmen den Standpunkt, dass, wenn eine polnische Firma eine polnische Rechnung ausstellt und diese auf ein polnisches Konto eingezahlt wird, dies einen Umsatz in Polen darstellt. Es gibt jedoch auch eine andere Auffassung zu diesem Thema, wie die, die ich vorhin vorgestellt habe. Man soll sich damit vertraut zu machen, um mögliche Schwierigkeiten bei der Erlangung einer A1-Bescheinigung zu vermeiden.

Der Beitrag soll Ihnen allgemeine Informationen liefern, ist aber kein Beratung. 

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung der A1-Bescheinigung bei der ZUS in Polen brauchen, sprechen Sie mich an. 

Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder besuchen Sie meine Haftungsausschluss Seite.