Immer mehr Deutsche interessieren sich sowohl für einen Umzug nach Polen als auch für die Gründung einer Firma in Polen. Eine der häufigsten Fragen lautet: Lohnt es sich, in Polen ein Unternehmen zu gründen?
Wenn auch Sie planen, sich in Polen selbständig zu machen und eine Einzelfirma zu gründen, ist es wichtig, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den rechtlichen und finanziellen Anforderungen beider Länder zu verstehen. Nachfolgend erkläre ich die wichtigsten Aspekte, wie obligatorische Abgaben, Sozial- und Krankenversicherung, Meldepflichten und verpflichtende Mitgliedschaften in Organisationen.
Ähnlichkeiten bei Einzelunternehmen in Polen und Deutschland
Einfachheit der Registrierung
In beiden Ländern ist die Gründung eines Einzelunternehmens relativ einfach. In Polen erfolgt die Anmeldung über das zentrale Online-Portal CEIDG (Zentrale Gewerberegister- und Informationsplattform für wirtschaftliche Tätigkeit), während in Deutschland die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Kommune erfolgt.
Steuerliche Verpflichtungen
Sowohl in Polen als auch in Deutschland müssen Einzelunternehmer Einkommensteuer zahlen. Die Steuersätze hängen vom erzielten Einkommen ab, und es gibt Freibeträge sowie Möglichkeiten, Betriebsausgaben abzusetzen.
Pflicht zur Buchführung
Einzelunternehmer in beiden Ländern sind verpflichtet, Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. In Polen genügt oft eine vereinfachte Buchführung (Podatkowa Księga Przychodów i Rozchodów – Einkommens- und Ausgabenbuch), ähnlich wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) in Deutschland.
Unterschiede bei Einzelfirmen in Polen und Deutschland
Obligatorische Abgaben
- In Polen: Einzelunternehmer zahlen Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung (ZUS) sowie eine Krankenversicherungsprämie. Die Höhe der Beiträge ist standardisiert, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen, mit einigen Ausnahmen für Jungunternehmer oder Kleinunternehmer.
- In Deutschland: Neben der Einkommensteuer fällt bei Einzelunternehmern ab einem bestimmten Gewinn die Gewerbesteuer an. Die Gewerbesteuer wird auf kommunaler Ebene erhoben, wobei ein Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde.
Gewerbesteuer (Gewerbesteuerpflicht in Deutschland)
Die Gewerbesteuer in Deutschland ist eine spezifische Steuer, die auf die Erträge des Unternehmens erhoben wird. Einzelunternehmer profitieren jedoch von einem Freibetrag von 24.500 Euro. Nur der darüber hinausgehende Gewinn unterliegt der Gewerbesteuer.
Gibt es in Polen eine Gewerbesteuer? Nein, in Polen gibt es keine direkte Entsprechung zur Gewerbesteuer. Unternehmer zahlen lediglich Einkommensteuer und, falls sie umsatzsteuerpflichtig sind, die Mehrwertsteuer (VAT).
Kranken- und Sozialversicherung
- Polen: Kranken- und Sozialversicherung sind verpflichtend. Die Beiträge umfassen Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Die Beitragszahlung erfolgt monatlich über das System der Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych – ZUS).
- Deutschland: Krankenversicherung ist ebenfalls verpflichtend, jedoch haben Selbständige die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Eine Sozialversicherungspflicht besteht in der Regel nicht, es sei denn, der Unternehmer gehört zu einer sozialversicherungspflichtigen Berufsgruppe.
Meldepflichten und obligatorische Mitgliedschaften
- Polen: Einzelunternehmer sind nicht verpflichtet, Mitglied einer spezifischen Organisation zu sein, es sei denn, sie gehören einer reglementierten Berufsgruppe an (z. B. Ärzte, Anwälte).
- Deutschland: Einzelunternehmer müssen sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) anmelden und jährlich einen Beitrag zahlen. Dieser Beitrag ist abhängig vom Umsatz und beträgt für kleine Unternehmen oft nur eine geringe Summe.
Zusammenfassung – Firma in Polen oder in Deutschland? Ein Vergleich
Während die Grundprinzipien für Einzelunternehmen in Polen und Deutschland ähnlich sind, gibt es wesentliche Unterschiede bei der Höhe und Struktur der Abgaben, den Versicherungsverpflichtungen und den Pflichtmitgliedschaften. Polen bietet in der Regel niedrigere Pauschalabgaben, wohingegen in Deutschland ein größerer Spielraum bei der Krankenversicherung besteht. Ein zusätzlicher Unterschied ist die Gewerbesteuer in Deutschland, die in Polen nicht existiert, sowie die obligatorischen Beiträge an die IHK oder HWK in Deutschland.
Haben Sie Fragen zur Unternehmensgründung in Polen? Kontaktieren Sie mich! Ich unterstütze Sie bei der Registrierung, den steuerlichen Anforderungen und allen weiteren Aspekten Ihrer Geschäftstätigkeit in Polen.
Wenn Sie an weiteren Themen rund um die Unternehmensführung in Polen interessiert sind, finden Sie auf dieser Seite eine vollständige Übersicht. Sie enthält vor allem praktische Informationen und Tipps zur Gründung und Führung einer Firma in Polen.
Dieser Text stellt keine rechtliche Beratung dar und ist auf dem Stand vom Tag der Veröffentlichung. Vorschriften können sich ändern, daher konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.