ZUS in Polen
Die Sozialversicherungsanstalt ZUS ist in Polen die größte öffentliche Institution, an welche die Beiträge für Sozial- und Krankenversicherung bezahlt werden.
ZUS ist für die Auszahlung von verschiedenen Leistungen zuständig. Die Versicherungsanstalt zahlt u.a. Renten, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Rehabilitationsleistungen aus.
Das polnische Sozialversicherungssystem umfasst:
- Altersrentenversicherung
- Erwerbsminderungsrentenversicherung
- Krankengeld- und Mutterschaftsgeldversicherung
- Unfallversicherung
Die Sozialversicherungsanstalt ZUS erhebt die Beiträge für Krankenversicherung und überweist sie dann an den nationalen Gesundheitsfonds (NFZ).
Die Höhe der Beiträge für die Pflichtversicherung in Polen
Die Sozialversicherungsbeiträge in Polen betragen:
- Altersrentenversicherung – 19,52% vom Bruttolohn
- Erwerbsminderungsrentenversicherung – 8%
- Krankengeldversicherung -2,45%
- Unfallversicherung – 1,67 % (für Beitragszahler, die nicht mehr als 9 Versicherte zur Unfallversicherung angemeldet haben)
- Krankenversicherung (Gesundheitsfonds) – 9%
- Arbeitsfonds – 2,45%
- Fonds garantierter Mitarbeiterleistungen – 0,10%
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