ZUS in Polen
Die Sozialversicherungsanstalt ZUS ist in Polen die größte öffentliche Institution, an welche die Beiträge für Sozial- und Krankenversicherung bezahlt werden.
ZUS ist für die Auszahlung von verschiedenen Leistungen zuständig. Die Versicherungsanstalt zahlt u.a. Renten, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Rehabilitationsleistungen aus.
Das polnische Sozialversicherungssystem umfasst:
- Altersrentenversicherung
- Erwerbsminderungsrentenversicherung
- Krankengeld- und Mutterschaftsgeldversicherung
- Unfallversicherung
Die Sozialversicherungsanstalt ZUS erhebt die Beiträge für Krankenversicherung und überweist sie dann an den nationalen Gesundheitsfonds (NFZ).
Die Höhe der Beiträge für die Pflichtversicherung in Polen
Die Sozialversicherungsbeiträge für die Pflichtversicherung in Polen betragen:
- Altersrentenversicherung – 19,52% vom Bruttolohn
- Erwerbsminderungsrentenversicherung – 8%
- Krankengeldversicherung -2,45%
- Unfallversicherung – 1,67 % (für Beitragszahler, die nicht mehr als 9 Versicherte zur Unfallversicherung angemeldet haben)
- Krankenversicherung (Gesundheitsfonds) – je nach gewählter Besteuerungsform
- Arbeitsfonds – 2,45%
- Fonds garantierter Mitarbeiterleistungen – 0,10%
Krankenversicherung und Krankengeldversicherung in Polen – wo ist der Unterschied?
Die Krankenversicherung (ubezpieczenie zdrowotne) ist in Polen verpflichtend und sichert den Zugang zu medizinischer Versorgung, ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Sie wird monatlich gezahlt und berechtigt zur kostenlosen Behandlung im öffentlichen Gesundheitssystem.
Die Krankengeldversicherung (ubezpieczenie chorobowe) ist hingegen freiwillig und dient dazu, im Falle einer Krankheit oder Mutterschaft finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ohne diese Versicherung erhält ein Unternehmer im Krankheitsfall keine Lohnersatzleistungen.
Beide Beiträge werden monatlich in einer gemeinsamen Zahlung an die Sozialversicherungsanstalt ZUS überwiesen, die den Krankenversicherungsbeitrag anschließend an den Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) weiterleitet.
Die hier bereitgestellten Informationen über die Pflichtversicherung in Polen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder besuchen Sie meine Haftungsausschluss Seite.