Hatten Sie einen Verkehrsunfall mit einem in Polen zugelassenen Fahrzeug?
Ein Verkehrsunfall ist immer eine stressige Situation – besonders wenn es um die Schadensregulierung geht. Noch komplizierter wird es, wenn eines der beteiligten Fahrzeuge in Polen zugelassen ist. Ein Auto mit polnischen Kennzeichen bedeutet, dass die Versicherung in einem anderen Land besteht.
Wer muss den Schaden melden? Welche Schritte sind erforderlich, um eine Erstattung zu erhalten? Und was passiert, wenn die Reparatur bereits durchgeführt wurde, bevor die Versicherung informiert wurde?
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, um Probleme bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls in Deutschland zu vermeiden.
Was tun nach einem Verkehrsunfall in Polen oder im Ausland? – Die richtige Vorgehensweise bei einem Schadenfall
Ein Verkehrsunfall im Ausland kann schnell zu einer Herausforderung werden. Ich erläutere Ihnen die korrekte Vorgehensweise, um Probleme mit der Erstattung zu vermeiden.
1. Wer muss den Schaden melden?
Die Schadensmeldung liegt in der Verantwortung des Geschädigten. Wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wurde, muss der Halter oder Fahrer des betroffenen Fahrzeugs den Schaden bei der Versicherung des Unfallverursachers melden. Ohne eine offizielle Meldung existiert der Schaden für die Versicherung nicht, und es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
2. Warum ist die Begutachtung durch die Versicherung wichtig?
Bevor eine Reparatur durchgeführt wird, sollte die Versicherung die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Dies verhindert mögliche Unstimmigkeiten, wie beispielsweise den Verdacht auf eine nicht unfallbedingte Reparatur. Eine nachträgliche Einreichung von Rechnungen ohne vorherige Schadensmeldung kann dazu führen, dass die Versicherung die Erstattung verweigert.
3. Wie funktioniert die Schadensmeldung bei Unfällen im Ausland?
Wenn sich der Unfall im Ausland (z.B. in Polen) ereignet hat, gibt es zwei Möglichkeiten zur Schadensmeldung:
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Direkte Meldung an die Versicherung des Unfallverursachers
Der Geschädigte kann sich direkt an die Versicherung des für den Unfall verantwortlichen Fahrzeugs wenden und dort den Schaden melden. -
Meldung bei der eigenen Versicherung im Ausland
Alternativ kann der Geschädigte den Schaden auch bei seiner eigenen Versicherung im Ausland melden. In einem solchen Fall übernimmt diese zunächst die Regulierung und fordert später die Erstattung von der Versicherung des Unfallverursachers. Dieses Verfahren nennt man Regress.
4. Was bedeutet Regress?
Beim Regressverfahren erstattet eine Versicherung die Reparaturkosten zunächst aus eigener Tasche und holt sich den Betrag anschließend von der eigentlich zuständigen Versicherung zurück. Dies ist eine gängige Praxis bei grenzüberschreitenden Unfällen, um eine schnelle Schadensregulierung für den Geschädigten zu ermöglichen.
5. Was passiert, wenn der Schaden nicht rechtzeitig gemeldet wurde?
Falls der Geschädigte den Schaden nicht sofort meldet und stattdessen die Reparatur eigenständig durchführt, kann es schwierig werden, eine Erstattung zu erhalten. Versicherungen benötigen eine formgerechte Schadensmeldung und oft eine vorherige Begutachtung des Schadens. Daher sollte der Unfall immer so schnell wie möglich bei der zuständigen Versicherung gemeldet werden.
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Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar und ist auf dem Stand des Veröffentlichungsdatums. Gesetzliche Regelungen können sich ändern, daher empfiehlt es sich, im Zweifelsfall einen Fachanwalt oder Versicherungsberater zu konsultieren.