Jede Firma in Polen muss eine Reihe von wichtigen Fristen einhalten und regelmäßig seine Verpflichtungen gegenüber der Staatskasse erfüllen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zu diesem Thema. Durch die Einhaltung dieser Fristen und die rechtzeitige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern kann Ihre Firma in Polen unnötigen Stress und mögliche Probleme mit den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden vermeiden.
Der nachstehende Kalender ist nicht vollständig und enthält nur wichtigste Informationen zu den Abrechnungsverpflichtungen für Unternehmer in Polen. Diese Informationen sind in Zeitabschnitte unterteilt, damit Sie eine besseren Überblick haben.
Wichtige Termine – Beginn der Geschäftstätigkeit in Polen
Firmengründung in Polen:
- CEIDG-1 Antrag – für natürliche Personen; einzureichen bei der Gemeinde oder elektronisch (automatische Anmeldung bei ZUS, Finanzamt und beim statistischen Amt (REGON)).
- Eintragung ins KRS (Landesgerichtsregister) – für juristische Personen; Gesellschaftsvertrag über das Portal S24 oder beim Notar.
- Meldung zum Zentralen Register der wirtschaftlichen Eigentümer (CRBR) – innerhalb von 7 Tagen nach Eintragung ins KRS.
- Anmeldung des Unternehmens zur Mehrwertsteuer (VAT) – Formular VAT-R; ist vor Ausführung der ersten umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit einzureichen, um als aktiver Mehrwertsteuerzahler registriert zu werden; kann zusammen mit dem Formular CEIDG-1 eingereicht werden.
Ausgewählte monatliche Abrechnungsfristen in Polen
- Bis zum 10. des Monats – Berechnung der Gehälter für den Vormonat (falls Mitarbeiter vorhanden sind);
- Bis zum 15. des Monats – Berechnung und Zahlung der ZUS-Beiträge – Beitragspflichtige mit Rechtspersönlichkeit;
- Bis zum 20. des Folgemonats – Zahlung der Lohnsteuer an das Finanzamt (PIT-4); monatliche Erklärungen werden nicht übermittelt;
- Bis zum 20. des Folgemonats – Zahlung der Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (PIT/CIT); monatliche Erklärungen werden nicht übermittelt;
- Bis zum 20. des Folgemonats – Berechnung und Zahlung der ZUS-Beiträge – sonstige Beitragspflichtige;
- Bis zum 25. des Folgemonats – Berechnung und Zahlung der fälligen Mehrwertsteuer (VAT) und elektronische Übermittlung der JPK_V7M-Datei;
- Bis zum 25. des Folgemonats – Übermittlung der zusammenfassenden Meldung VAT-UE; sogenannte Null-Meldungen werden nicht übermittelt.
Wichtige Termine für ein polnisches Unternehmen nach dem Jahreswechsel
- Bis zum 31. Januar – Elektronische Übermittlung der PIT-11-Erklärung an das Finanzamt, die die Einkünfte der Mitarbeiter für das Vorjahr betrifft; den Mitarbeitern müssen diese Erklärungen bis Ende Februar übergeben werden.
- Bis zum 31. Januar – Übermittlung der PIT-4R-Erklärung (jährliche Erklärung über Vorauszahlungen der Lohnsteuer).
- Bis zum 31. Januar – Übermittlung der PIT-8AR-Erklärung (Erklärung über die pauschale Einkommensteuer).
- Bis zum 31. März – Erstellung des Jahresabschlusses für das Vorjahr für Unternehmen, deren Steuerjahr am 31. Dezember endet.
- Bis zum 30. Juni– Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung in Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht
Nach Genehmigung des Jahresabschlusses – Eventueller Gewinn wird gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung auf die Rücklage übertragen oder an die Gesellschafter als Dividende ausgeschüttet.
Wichtige Termine in Polen – was Sie noch wissen sollten
Neben den oben genannten monatlichen und jährlichen Pflichten hat jedes Unternehmen in Polen – abhängig von seiner Rechtsform, der Besteuerungsart, der Branche, in der es tätig ist, sowie davon, ob es Mitarbeiter beschäftigt oder Transportmittel und Immobilien besitzt – eine Reihe weiterer Verpflichtungen, die zu bestimmten Zeiten erfüllt werden müssen. Dazu gehört beispielsweise die jährliche Einreichung der Erklärung zur Steuer auf Transportmittel und die fristgerechte Zahlung dieser Steuer. Ebenso ist die Entrichtung der Immobiliensteuer erforderlich. Diese Liste ist nicht vollständig, deswegen sollen Sie sich immer gut informieren, um mögliche Probleme mit den Ämtern in Polen zu vermeiden.
Fälligkeitstermine an arbeitsfreien Tagen
In allen oben genannten Fällen, wenn der Zahlungstermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, wird der Zahlungstermin auf den nächsten Werktag verschoben. Dies gilt auch für Verpflichtungen gegenüber der ZUS, den Finanzämtern sowie für die dort eingereichten Erklärungen.
Worauf sollte man bei der Durchführung von Steuer- und Sozialversicherungsüberweisungen in Polen achten?
Überweisungen an ZUS
In Polen verfügen Beitragszahler über individuelle Zahlungskonten bei der Sozialversicherungsanstalt ZUS (Zakład Ubezpieczeń Społecznych). Diese persönlichen Konten erleichtern die Abwicklung von Sozialversicherungsbeiträgen wie Renten-, Kranken- und Unfallversicherung für Unternehmen und Einzelpersonen.
Überweisungen an das Finanzamt in Polen
Der Mikrorachunek podatkowy in Polen ist ein individuelles Steuerkonto, das jedem Steuerzahler zugewiesen wird. Über dieses Konto können alle Steuerzahlungen, beispielsweise Einkommensteuer oder Mehrwertsteuer, zentral abgewickelt werden. Dies vereinfacht den Zahlungsprozess und minimiert Fehler bei der Überweisung von Steuern.
Änderungen der Besteuerungsform in Polen
Die Änderung der Besteuerungsform erfolgt durch Einreichung einer Erklärung beim zuständigen Leiter des Finanzamtes. Die Informationen müssen dem Finanzamt bis zum 20. Tag des Monats zugehen, der auf den Monat folgt, in dem das Unternehmen die ersten Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Jahr erzielt hat.
Wichtige Termine in Polen – Schlussfolgerung
Bitte beachten Sie diese wichtigen Termine, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß und pünktlich erfüllt werden. Bei Fragen oder Bedarf an weiterer Unterstützung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie an weiteren Fragen rund um die Unternehmensführung in Polen interessiert sind, finden Sie auf dieser Seite eine vollständige Übersicht über alle Themen, die ich behandle. Sie enthält vor allem praktische Informationen und Tipps zur Gründung und Führung eines Unternehmens in Polen. Als Expertin unterstütze ich deutschsprachige Unternehmer in verschiedenen Angelegenheiten rund um das Geschäftsumfeld in Polen und freue mich auf Ihre Anfrage.
Die in dem Beitrag bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für eine ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt.