Transportlizenz in Polen – wie erhält man eine Gemeinschaftslizenz in Polen?
Für die Durchführung des grenzüberschreitenden gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehrs mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,5 Tonnen übersteigt oder die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind, ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die Gemeinschaftslizenz ist eine internationale Lizenz innerhalb der Europäischen Union.
Die Lizenz berechtigt zum gewerblichen Verkehr im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Jeder Unternehmer, der eine solche Tätigkeit ausüben möchte, muss für jedes Fahrzeug die Gemeinschaftslizenz und einen Auszug daraus mitführen. Die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) ist eine Verwaltungsentscheidung, die in Polen vom Hauptinspektor für den Straßenverkehr (GITD) ausgestellt wird.
Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers in Polen
Wollen Sie im grenzüberschreitenden Personen- oder Güterkraftverkehr tätig sein? Dann müssen Sie zunächst eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers beantragen. Die Lizenz für den grenzüberschreitenden Verkehr wird auf der Grundlage der Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers erteilt. Es handelt sich um die sog. nationale Lizenz / Güterkraftverkehrserlaubnis.
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- in einem der Mitgliedstaaten niedergelassen sein;
- einen guten Leumund haben (mehr erfahren Sie in dem Beitrag über die Verkehrszuverlässigkeit für Transportunternehmen in Polen)
- über eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen;
- über die erforderliche fachliche Eignung verfügen, die durch einen Befähigungsnachweis für den Verkehrsunternehmer bescheinigt wird.
Zertifikat der beruflichen Kompetenz
Der Befähigungsnachweis ist ein notwendiges Dokument für jeden Unternehmer, der ein Transportunternehmen gründen will. Dieses Zertifikat wir vom Verkehrsamt (ITS) ausgestellt, nachdem man eine staatliche Prüfung bestanden hat.
Wer muss einen Befähigungsnachweis besitzen?
Die Bescheinigung muss von einem Unternehmer vorgelegt werden, der eine Geschäftstätigkeit im Bereich des Personen- und Güterkraftverkehrs ausübt, oder von einer benannten Person, die den Verkehr in einem bestimmten Unternehmen leitet.
Wichtig! Die Erlaubnis ist nicht erforderlich für Unternehmer, die den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ausschließlich mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ausüben, deren zulässiges Gesamtgewicht **2,5 Tonnen** nicht überschreitet und die nur im nationalen Verkehr tätig sind.
Eine polnische Transportfirma in Form einer GbR
Wird der gewerbliche Verkehr in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgeübt, müssen alle Gesellschafter über die entsprechenden Genehmigungen (Lizenzen, Erlaubnisse) zur Ausübung dieser Tätigkeit verfügen.
Wie erhält man eine Transportlizenz in Polen?
Um eine Transportlizenz in Polen zu erhalten, müssen Sie eine Gemeinschaftslizenz (umgangssprachlich EU-Lizenz oder EG-Lizenz genannt) und eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs eines Kraftverkehrsunternehmers beantragen. Im Antrag müssen Sie den Zeitraum angeben, für den die Erlaubnis erteilt werden soll. Sie geben auch die Anzahl der beantragten Auszüge und die Anzahl der zuzulassenden Fahrzeuge an.
Zusätzlich zum Antrag mehrere Formulare und folgende Unterlagen erforderlich. Wie zum Beispiel:
- Die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers oder eine Lizenz für den nationalen Güterkraftverkehr;
- Eine Bescheinigung der Behörde über die Anzahl der Fahrzeuge, für die die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen wurde;
- Informationen aus dem nationalen Strafregister (Führungszeugnis).
Der Hauptinspektor für den Straßenverkehr stellt nach Prüfung der Unterlagen eine Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr und eine Teillizenz für jedes Fahrzeug aus.
Kosten für die EU-Lizenz in Polen
Die Gebühren für die Erteilung der polnischen Transportlizenz richten sich nach der Gültigkeitsdauer:
– Bis zu 5 Jahren: 4.000 PLN + 440 PLN für jede beglaubigte Abschrift der Gemeinschaftslizenz;
– Von 5 Jahren bis 10 Jahren: 8.000 PLN + 880 PLN für jede beglaubigte Abschrift der EU-Lizenz.
Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Berufs eines Kraftverkehrsunternehmers ist eine zusätzliche Gebühr von 1.000 PLN zu entrichten.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Wichtig: Jeder Unternehmer, der in Polen eine Lizenz beantragt, muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen:
- 9.000 € für das erste Fahrzeug;
- 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug.
Für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen:
- 1.800 € für das erste Fahrzeug;
- – **900 €** für jedes weitere Fahrzeug.
Wie kann eine Transportfirma in Polen diese finanzielle Leistungsfähigkeit nachweise? Als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit bei neu gegründeten Firmen können eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Bankgarantie vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Bestimmungen ändern können. Es ist daher ratsam, stets die aktuellsten Informationen einzuholen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung einer Transportlizenz in Polen benötigen, kontaktieren Sie mich! Ich helfe Ihnen gerne, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Wenn Sie an weiteren Themen rund um die Unternehmensführung in Polen interessiert sind, finden Sie auf dieser Seite eine vollständige Übersicht. Sie enthält vor allem praktische Informationen und Tipps zur Gründung und Führung einer Firma in Polen.
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