Möchten Sie als Einzelunternehmer eine gewerbliche Tätigkeit in Polen aufnehmen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Zentrale Gewerberegister (Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej, CEIDG) stellen. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Schritte, die bei der Gewerbeanmeldung in Polen zu beachten sind.
Gewerbeanmeldung in Polen – Einleitung
Um ein Gewerbe in Polen anzumelden, müssen Sie nicht polnischer Staatsbürger sein. Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums können in Polen unter den gleichen Bedingungen wie polnische Staatsbürger eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen und ausüben.
Bürger aus Nicht-EU-Staaten oder Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums können in Polen unter den gleichen Bedingungen wie polnische Staatsbürger eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen und ausüben, sofern sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie dazu berechtigt, beispielsweise eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit einem Studium.
Wie meldet man ein Gewerbe in Polen an?
Man kann das persönlich im Amt, per Post oder elektronisch erledigen. Die Anmeldung erfolgt durch die Anmeldung beim CEIDG.
Was ist CEIDG in Polen?
CEIDG (Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej – Zentralregister und Informationen über Wirtschaftstätigkeiten) ist ein Register für Unternehmer in Polen, das vom polnischen Ministerium für Entwicklung geführt wird.
In Deutschland könnte das CEIDG mit dem Gewerberegister oder dem Handelsregister vergleichbar sein, je nach Art der Geschäftstätigkeit. Das CEIDG ist eine Datenbank, in der Informationen über Einzelunternehmer und Gesellschafter von Zivilgesellschaften gesammelt werden. Das ist also ein Firmenregister, das Informationen über Unternehmer enthält, die eine Einzelfirma in Polen betreiben. Wenn Sie eine solche Tätigkeit ausüben möchten, müssen Sie sich im CEIDG registrieren.
Im Register sind nur die Einträge von Unternehmern enthalten, die:
- eine Einzelfirma betreiben,
- Partner in zivilrechtlichen Personengesellschaften sind.
Was Sie wissen müssen, bevor Sie ein Gewerbe in Polen anmelden und den Antrag auf Eintragung ins CEIDG ausfüllen?
Was muss bei einer Gewerbeanmeldung in Polen angegeben werden?
Im Antrag auf Eintragung ins CEIDG müssen Sie verschiedene Informationen angeben. Unten finden Sie eine Zusammenstellung, was bei einer Existenzgründung in Polen angegeben werden muss. Diese Liste ist nicht komplett, aber sie enthält die wichtigsten Fragen.
- Vorname, Nachname, Vornamen der Eltern, Geburtsdatum und -ort,
- Art, Serie und Nummer des Identitätsdokuments sowie Ihre Staatsangehörigkeiten,
- PESEL, wenn Sie die polnische Staatsangehörigkeit besitzen oder Ihnen eine zugeteilt wurde,
- NIP- und REGON-Nummer, falls diese zugeteilt wurden,
Die NIP und REGON werden automatisch in Ihrem Eintrag ergänzt und Sie können sie nach der Firmengründung in der CEIDG-Suchmaschine überprüfen.
- Wohnadresse sowie andere Adressen im Zusammenhang mit der geplanten Geschäftstätigkeit
Sie können Ihr Gewerbe in Polen an einem oder mehreren festen Standorten betreiben, zum Beispiel in einem Dienstleistungszentrum, in einem Büro, einschließlich eines virtuellen Büros oder Coworking-Büros, in Ihrer eigenen Wohnung oder ohne festen Standort, beispielsweise wenn Sie Dienstleistungen beim Kunden erbringen. Sie haben diesbezüglich volle Freiheit. Sie können die Option „kein fester Ort der Geschäftstätigkeit“ wählen, wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht an einem festen Ort ausüben.
Es ist zu beachten, dass Sie einen rechtlichen Titel für jede Immobilie besitzen, deren Adresse Sie beim CEIDG melden, haben.
Gewerbeanmeldung in Polen – der Name des geplanten Gewerbes
Wenn Sie ein Gewerbe in Polen anmelden, müssen Sie angeben, unter welchem Namen Sie tätig sein werden. Der Name muss mindestens Ihren Vor- und Nachnamen im Nominativ enthalten. Die Reihenfolge ist wichtig – zuerst der Vorname und dann der Nachname.
Sie können Ihrem Vor- und Nachnamen weitere Elemente hinzufügen, zum Beispiel solche, die das Profil Ihrer Tätigkeit beschreiben oder auf den Ort ihrer Ausführung hinweisen. Bitte, beachten Sie, dass eine natürliche Person kann nur einen Eintrag im CEIDG haben kann. Sie können nicht mehrere Einzelunternehmen in Polen auf Ihren Namen registrieren. Sie können aber unter einem Eintrag Sie verschiedene Arten von Geschäftstätigkeiten ausüben.
PKD-Codes in Polen
Ein Unternehmer, der ein Unternehmen registriert, muss seine Tätigkeit einem bestimmten Code der Polnischen Klassifikation der Tätigkeiten (PKD) zuordnen, d. h. einen PKD-Code wählen. Die Codes werden in der öffentlichen Statistik verwendet, haben aber auch eine große praktische Bedeutung. Zum Beispiel sind einige Codes mit bestimmten Steuerformen oder der Pflicht zur Nutzung einer Registrierkasse oder der Mehrwertsteuerregistrierung verbunden. Sie müssen den Code suchen, der am besten zu dem passt, was Sie tun möchten. Für die Gewerbeanmeldung in Polen sollen Sie einen Hauptcode und eine beliebige Anzahl von zusätzlichen Codes suchen.
Einkommensteuer für Einzelunternehmen in Polen
Als Einzelunternehmer sind Sie Einkommenssteuerzahler, d.h. Sie zahlen die Einkommensteuer (PIT). Wenn Sie den Antrag auf Eintragung Ihrer Tätigkeit ins CEIDG stellen, können Sie eine Erklärung über die Form der Einkommensteuerzahlung abgeben und ein Registrierungs- oder Aktualisierungsformular für die Mehrwertsteuer (VAT) beifügen.
Sie haben drei Möglichkeiten zur Besteuerung der Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit:
- Nach allgemeinen Grundsätzen, gemäß der Steuerskala (Steuersatz 12% und 32%)
- Nach dem linearen Steuersatz (Steuersatz 19%)
- Durch eine Pauschalsteuer auf aufgezeichnete Einnahmen.
Die Steuerskala ist die grundlegende Form der Besteuerung der Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit. Das bedeutet, dass Sie nach allgemeinen Grundsätzen besteuert werden, wenn Sie keine andere Form der Besteuerung wählen.
Im Falle der Steuerskala und des linearen Steuersatzes ist der Steuergegenstand das Einkommen, während im Falle der Pauschalsteuer auf aufgezeichnete Einnahmen der Steuergegenstand die erzielten Einnahmen sind. Die Wahl der Pauschalsteuer auf aufgezeichnete Einnahmen ist nicht immer möglich, unter anderem, weil es Tätigkeiten gibt, die nicht auf diese Weise besteuert werden können.
Zusammen mit dem Antrag reichen Sie eine Erklärung ein – bezüglich des Fehlens eines vollständigen Verbots der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit und des Besitzes eines Eigentumstitels für die Immobilien, deren Adressen im CEIDG eingetragen werden.
Gewerbeanmeldung in Polen – soziale Versicherung
Als Unternehmer müssen Sie sich bei der ZUS als Versicherter anmelden. Dies können Sie tun, indem Sie die entsprechenden Felder im CEIDG-Antrag markieren. Zusätzlich können Sie Familienmitglieder und Mitarbeiter Ihrer Firma sowie deren Familienmitglieder zur Versicherung anmelden. Wenn Sie Landwirt sind, können Sie die entsprechende Erklärung für die KRUS abgeben.
Im Antrag auf Eintragung ins CEIDG können Sie auch Informationen über die Bankkonten angeben, die mit der ausgeübten Geschäftstätigkeit verbunden sind. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, die Eröffnung und Schließung jedes Bankkontos, das mit der Geschäftstätigkeit verbunden ist, zu melden.
Wenn Sie als Unternehmer Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten erledigen möchten, können Sie zusammen mit dem Antrag auf Eintragung ins CEIDG einen Antrag auf Veröffentlichung der Informationen über den Bevollmächtigten im CEIDG stellen. Die Veröffentlichung solcher Informationen hat die gleiche Rechtswirkung wie die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht. Eine im CEIDG erteilte Vollmacht berechtigt nicht zur Vertretung in Steuerangelegenheiten.
Wann und wo sollten Sie das Gewerbe in Polen anmelden?
Sie sollen alle Vormalitäten, die mit der Gewerbeanmeldung in Polen verbunden sind, vor Beginn der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit erledigen.
Wo können Sie das erledigen? Den Antrag auf Eintragung ins CEIDG können Sie online einreichen. Wenn Sie die Angelegenheit jedoch persönlich erledigen möchten, können Sie die Hilfe jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Anspruch nehmen.
Gewerbeanmeldung in Polen – Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Reichen Sie den Antrag auf Eintragung ins Register ein
Den Antrag auf Eintragung ins CEIDG können Sie auf drei Arten einreichen:
- Online – über das Internet, indem Sie das vertrauenswürdige Profil verwenden.
Wenn dies Ihre erste Anmeldung ist, führt Sie das System durch den Kontoerstellungsprozess. Das System bereitet automatisch den Antrag auf Eintragung ins Unternehmerregister sowie die Anmeldung bei der ZUS/KRUS, dem GUS (Statistisches Amt in Polen) und dem Finanzamt vor. Unterschreiben Sie den Antrag mit dem vertrauenswürdigen Profil, der qualifizierten elektronischen Signatur oder der persönlichen Signatur. Wenn Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung ins CEIDG eine Anmeldung zur Sozialversicherung bei der ZUS oder eine Registrierungs- oder Aktualisierungsmeldung für die Mehrwertsteuer (VAT-R) einreichen möchten, können Sie das auch tun.
- Über die Website der Bank.
Den Online-Antrag können Sie auch über das Online-Banking ausgewählter Banken einreichen. Denken Sie jedoch daran, dass Sie über die Bank nur das Gewerbe anmelden können. Andere Formalitäten, wie die Anmeldung bei der ZUS oder die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler, können Sie im Amt oder online über PUE ZUS oder das Steuerportal erledigen.
Wichtig! Wenn Sie den Antrag auf Eintragung ins CEIDG online einreichen, können Sie keinen Bevollmächtigten nutzen.
- Im Amt
Den Antrag können Sie persönlich in jedem Stadt- oder Gemeindeamt einreichen. Der Beamte bestätigt den Eingang des Antrags und gibt die Daten spätestens am nächsten Tag in das CEIDG-System ein. Im Amt müssen Sie Ihre Identität bestätigen, daher vergessen Sie nicht, Ihren Personalausweis oder ein anderes Identitätsdokument mitzubringen.
Wie bereitet man den Antrag auf die Eintragung in das Gewerberegister in Polen vor?
Sie haben drei Möglichkeiten, den Antrag vorzubereiten:
- Füllen Sie den Antragsassistenten aus und senden Sie ihn ohne elektronische Unterschrift ab. Nach der Überprüfung des Antrags erhalten Sie per E-Mail einen Code, um den Antrag im Amt zu unterschreiben. Mit diesem Code und Ihrem Identitätsdokument gehen Sie innerhalb von 7 Tagen zum Stadt- oder Gemeindeamt. Der Beamte findet Ihren Antrag im CEIDG, druckt ihn aus, lässt ihn von Ihnen unterschreiben und bestätigt die Einreichung des Antrags im System.
- Füllen Sie das Formular aus, das Sie im Amt erhalten, und unterschreiben Sie es eigenhändig.
- Laden Sie den Antrag von der Website herunter, füllen Sie ihn aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn eigenhändig im Amt.
Den ausgefüllten Antrag können Sie per Einschreiben versenden. In diesem Fall muss er mit der eigenhändigen Unterschrift des Antragstellers versehen sein, die vom Notar beglaubigt wurde.
Den Antrag auf Eintragung ins CEIDG im Amt kann auch ein Bevollmächtigter nach allgemeinen Grundsätzen einreichen.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung in Polen?
Das Amt prüft Ihren Antrag auf die Eintragung ins Gewerberegister in Polen. Wenn der online eingereichte Antrag fehlerhaft ist, werden Sie darüber informiert.
Wenn der persönlich oder per Einschreiben in der ausgewählten Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereichte Antrag fehlerhaft ist, wird das Amt Sie unverzüglich auffordern, den Antrag innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Aufforderung zu korrigieren oder zu ergänzen.
Der Eintrag ins CEIDG mit den Daten Ihres Unternehmens erscheint spätestens am nächsten Arbeitstag nach dem Tag der Antragstellung. Sie können Ihre Geschäftstätigkeit bereits am Tag der Antragstellung beim CEIDG aufnehmen.
Das CEIDG übermittelt Ihre Daten an das Finanzamt, das Ihrer Firma eine NIP zuweist, und informiert das GUS und die ZUS (oder KRUS) über den Eintrag Ihres Unternehmens ins CEIDG und die zugewiesene NIP-Nummer. Das geschieht spätestens am nächsten Arbeitstag nach dem Tag des Eingangs des Antrags beim CEIDG.
Gebühren für die Gewerbeanmeldung in Polen
Die Einreichung des Antrags auf Eintragung ins CEIDG ist gebührenfrei. Wenn Sie einen Bevollmächtigten haben, der die Formalitäten für Sie durchführen soll, ist eine Vollmachtgebühr zu bezahlen (Stempelsteuer auf die Vollmacht). Der Eintrag erfolgt mit der Eintragung der Daten ins CEIDG, spätestens am nächsten Arbeitstag nach dem Tag des Eingangs des Antrags.
Weitere Pflichten für Existenzgründer in Polen
Mit der Registrierung Ihres Unternehmens im CEIDG werden Sie automatisch bei der ZUS als Beitragszahler und beim Finanzamt als Steuerzahler registriert. Im Falle der ZUS sollten Sie sich innerhalb von 7 Tagen nach dem Beginn der Tätigkeit zur Sozialversicherung bei der ZUS anmelden.
Soziale Versicherung in Polen für Einzelunternehmer
Als Unternehmer müssen Sie für sich selbst Beiträge zur Sozialversicherung abrechnen und zahlen.
Unternehmen, die gerade eine neue Firma gründen (Existenzgründer in Polen) oder ein früheres Unternehmen vor mindestens 60 Monaten geschlossen haben und in den ersten sechs Monaten keine Dienstleistungen für einen früheren Arbeitgeber erbringen wollen, können den sogenannten Gründungszuschuss in Anspruch nehmen. Diese Starthilfe befreit Sie von der Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung, d. h. Renten-, Invaliditäts- und Unfallversicherung, zum Arbeitsfonds und zum Solidaritätsfonds.
Nach Ablauf der 6 Monate können Sie eine weitere Möglichkeit der Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen und 24 Monate lang ermäßigte Beiträge zahlen.
Wenn Sie Mehrwertsteuerzahler (VAT) werden, müssen Sie sich spätestens am Tag vor dem Beginn des Verkaufs von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, als Mehrwertsteuerzahler registrieren. Das Anmeldeformular VAT-R können Sie auch beim zuständigen Finanzamt einreichen oder dem Antrag auf Registrierung im CEIDG beifügen. ! Das VAT-R-Formular können nur Personen einreichen, die bereits eine NIP-Nummer haben.
Anmeldung als Mehrwertsteuerzahler in Polen
Die Mehrwertsteuer (VAT) ist eine Steuer, die auf jeder Stufe des Waren- oder Dienstleistungsumsatzes erhoben wird. Ihr Wert wird jeder Transaktion hinzugefügt.
Die Mehrwertsteuer zahlen Sie unabhängig von der Einkommensteuer (PIT) und unabhängig davon, ob Sie die Einkommensteuer nach allgemeinen Grundsätzen – gemäß der Steuerskala, dem linearen Steuersatz, der Pauschalsteuer auf aufgezeichnete Einnahmen oder den Grundsätzen der Steuerkarte – entrichten.
Als Unternehmer sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich zur Mehrwertsteuer (VAT) zu registrieren. Sie müssen sich jedoch nicht registrieren, wenn:
- Ihr Umsatz den Grenzwert von 200.000 PLN pro Jahr nicht überschreitet
- Sie ausschließlich Waren und Dienstleistungen verkaufen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Gewerbe in Polen – Bankkonto
Muss man als Unternehmer in Polen ein Firmenkonto haben? Polnische Unternehmer können für ihre Geschäftstätigkeit ein Firmenkonto oder ihr privates Konto nutzen – es muss jedoch ein Konto sein, das nur einen Inhaber hat.
Ein Bankkonto ist besonders wichtig, da nicht jede Transaktion in bar abgewickelt werden kann. Gemäß den Vorschriften darf ein Unternehmer keine Barzahlungen leisten, wenn:
- die Gegenpartei der Transaktion ein anderer Unternehmer ist,
- der einmalige Transaktionswert 15.000 PLN übersteigt, unabhängig von der Anzahl der daraus resultierenden Zahlungen.
Wenn Sie solche Transaktionen durchführen, müssen Sie ein Bankkonto haben. Sie werden es auch benötigen, um Steuern oder ZUS-Beiträge zu zahlen.
Ein Firmenkonto in Polen (und kein privates) wird benötigt, wenn:
- Sie Mehrwertsteuerzahler (VAT) sind – nur die Nummern von Firmenkonten werden im Verzeichnis der Mehrwertsteuerzahler, d.h. auf der Weißen Liste der Mehrwertsteuerzahler, veröffentlicht,
- Sie Transaktionen mit dem Mechanismus der geteilten Zahlung durchführen.
Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, die eine Konzession, Genehmigung, Lizenz oder spezielle Erlaubnis erfordert, müssen Sie Ihr Unternehmen im entsprechenden Register anmelden.
Ihr Eintrag im polnischen Gewerberegister
Nachdem Sie Ihr Gewerbe in Polen angemeldet haben, werden alle Daten zu Ihrer Geschäftstätigkeit in der Unternehmerdatenbank verfügbar sein. Dadurch haben Sie jederzeit bequemen Zugriff darauf und können sie aktualisieren Jeder Interessierte, zum Beispiel ein Kunde oder eine Behörde, findet dort Ihren Eintrag, sodass Sie keine Bescheinigung benötigen, um zu bestätigen, dass Ihre Firma in Polen im Register eingetragen ist.
Haftungssauschluss
Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder besuchen Sie meine Haftungsausschluss Seite. Die Angaben auf dieser Seite werden ständig gepflegt. Die dargestellten Informationen sind zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung aktuell.