Unternehmensbezeichnung – Einzelunternehmen
Einzelunternehmer in Polen müssen mit ihrem Vor- und Nachnamen auftreten. Sie können aber zusätzlich eine Phantasie-, Branchen- oder Tätigkeitsbezeichnung für ihre polnische Firma führen.
Unternehmensbezeichung – GbR
Im Falle einer BGB-Gesellschaft in Polen, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind, soll die Firmenbezeichnung mindestens die Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter sowie die Rechtsform „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (spółka cywilna) oder die Abkürzung „GbR“ (s.c.) beinhalten.
Unternehmensbezeichnung – GmbH
Wer in Polen eine GmbH (sp. z o.o.) gründen möchte, muss zuerst prüfen, ob der Gesellschaftsname (die Firma) noch frei ist und ob er mit einer bereits registrierter polnischen Gesellschaft nicht kollidiert. Diese Recherche kann man im polnischen Handelsregister (Landesgerichtsregister) durchführen. Wenn der Gesellschaftsname bereits von einer anderen Gesellschaft genutzt wird, muss man eine andere Unternehmensbezeichnung nehmen.
Wenn der Gesellschaftsname einer anderen Gesellschaftsbezeichnung ähnlich ist, kann man ihn nur unter bestimmten Umständen nutzen. Vor allem muss man darauf achten, ob sich der geplante Gesellschaftsname (die Firma der Gesellschaft) in ausreichender Art und Weise von der bereits eingetragener Gesellschaft, die auf dem selben Markt ihre Tätigkeit ausübt, unterscheidet, v.a. im Hinblick auf die Person des Unternehmers, den Gegenstand der Tätigkeit und den Ort der Ausübung der Tätigkeit.
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