Wenn Sie keine Möglichkeit haben, verschiedene Angelegenheiten in Polen persönlich zu regeln, können Sie dies über einen Vertreter tun. Damit dies möglich ist, müssen Sie ihm eine Vollmacht in Polen erteilen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie man Bevollmächtigungen in Polen erteilt.
Wie erteilt man eine Vollmacht in Polen?
Ernennung eines Vertreters in Polen
Die Führung einer Firma in Polen bringt viele Verpflichtungen mit sich. Sie haben die Möglichkeit, einen Vertreter in Polen zu bevollmächtigen, der bestimmte Aufgaben für Sie erledigen kann. Erfahren Sie, wie Sie eine Vollmacht in Polen erteilen und welche Arten von Vollmachten es gibt.
Was ist eine Vollmacht?
Eine Vollmacht ist eine einseitige rechtliche Handlung, bei der eine Person (der Vollmachtgeber) eine andere Person (den Bevollmächtigten) ermächtigt, in ihrem Namen zu handeln. Gründe für die Erteilung einer Vollmacht können vielfältig sein, z.B. Bedarf an fachkundiger Betreuung bestimmter Aufgaben oder zeitweilige Abwesenheit.
Arten von Vollmachten in Polen
Es gibt drei grundlegende Arten von Vollmachten:
- Allgemeine Vollmacht: Diese Vollmacht beschränkt sich auf gewöhnliche, laufende Angelegenheiten. Solche Vollmachten müssen schriftlich erteilt werden und ermöglichen es dem Bevollmächtigten, alltägliche Aufgaben im Namen des Vollmachtgebers zu erledigen, wie beispielsweise die Vertretung vor Verwaltungsbehörden.
- Spezielle Vollmacht: Diese Vollmacht wird für spezifische Handlungen erteilt, die über den gewöhnlichen Geschäftsverkehr hinausgehen. Sie muss den genauen Umfang der Handlungen festlegen, die der Bevollmächtigte durchführen darf, und ist auf diese bestimmten Angelegenheiten beschränkt.
- Einzelvollmacht: Diese Vollmacht bezieht sich auf eine bestimmte rechtliche Handlung, bei der gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Bevollmächtigte eine spezielle Vollmacht besitzt. Ein Beispiel hierfür ist der Verkauf von Immobilien, der in Form einer notariellen Urkunde erfolgen muss.
Wie erteilt man eine Vollmacht in Polen?
Die Form, in der eine polnische Vollmacht erteilt wird, hängt von der Art der Handlung ab, für die sie bestimmt ist, und davon, ob es sich um eine allgemeine, spezielle oder Einzelvollmacht handelt. Für schriftliche Vollmachten sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Daten der Parteien (Vollmachtgeber und Bevollmächtigter): Name, Vorname, PESEL, Wohnort, Ausweisdokumentnummer)
- Umfang der Befugnisse des Bevollmächtigten
- Ort und optional das Datum der Ausstellung der Vollmacht
Gibt es gesetzlich vorgeschriebenes Formular für eine Vollmacht in Polen?
Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Muster für eine polnische Vollmacht, aber sie muss alle notwendigen Informationen enthalten. Es ist auch ratsam, anzugeben, ob der Bevollmächtigte berechtigt ist, Untervollmachten zu erteilen, was während der Abwesenheit des Bevollmächtigten erforderlich sein kann.
Registrierung des Bevollmächtigten bei der CEIDG in Polen
Unternehmer, die eine Einzelfirma in Polen betreiben, können ihren Bevollmächtigten im Unternehmensregister, der CEIDG, anmelden. Ein solcher Bevollmächtigter kann ohne Vorlage der Vollmacht in Polen und ohne Zahlung der Gebühr folgende Angelegenheiten erledigen:
– Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Registrierung des Unternehmens erledigen
– Andere behördliche Angelegenheiten, wie beispielsweise bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS).
Wichtig: Ein bei der CEIDG eingetragener Bevollmächtigter kann keine steuerlichen Angelegenheiten erledigen.
Vollmacht in Polen bei der ZUS
Bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) können Sie Ihre Angelegenheiten ebenfalls durch einen Bevollmächtigten regeln lassen. Der Bevollmächtigte muss über ein aktives Konto bei der PUE (Elektronische Dienstleistungen der ZUS) verfügen. Um einen Bevollmächtigten bei der ZUS in Polen einzusetzen, müssen Sie das Formular ZUS-PEL ausfüllen und einreichen:
– In Papierform – in jeder ZUS-Filiale, unabhängig vom Standort Ihrer Tätigkeit
– Elektronisch – über die PUE-Plattform der ZUS
oder Ihren Bevollmächtigten in Polen bei der CEIDG eintragen.
Was kostet die Erteilung einer Vollmacht in Polen?
Die Erteilung einer Vollmacht in Polen ist kostenpflichtig. Diese Gebühr ist bei der Einreichung der Vollmacht bei der zuständigen Behörde oder dem Amt zu entrichten. Die Gebühr beträgt 17 PLN pro Vollmacht. Sie ist an das Konto der Stadt oder Gemeinde zu überweisen, in der sich die Behörde oder Institution befindet, bei der der Antrag oder die Vollmacht eingereicht wird.
Keine Gebühr fällt an für polnische Vollmachten:
- an Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel oder Geschwister
- wenn die Angelegenheit von einem bei der CEIDG eingetragenen Bevollmächtigten erledigt wird
- wenn die Angelegenheit von einem für die ZUS-Kontakte bestellten Bevollmächtigten erledigt wird.
Kann man eine Vollmacht in Polen widerrufen?
Sie können eine erteilte Vollmacht in Polen oder einen Bevollmächtigten in Polen jederzeit widerrufen. Die Vollmacht erlischt jedoch erst, wenn der Bevollmächtigte über den Widerruf informiert wurde oder leicht davon Kenntnis erlangen konnte. Der Widerruf kann in jeder Form erfolgen, unabhängig davon, ob die Vollmacht schriftlich oder notariell erteilt wurde. Idealerweise sollte der Widerruf dem Bevollmächtigten schriftlich mitgeteilt werden.
Achtung: Für den Widerruf eines Steuerbevollmächtigten in Polen müssen Sie spezielle Formulare verwenden.
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