Erhält man in Polen eine Bestätigung für den Antrag auf eine A1-Bescheinigung?
Deutsche Unternehmen arbeiten häufig mit Subunternehmern aus Polen zusammen. In diesem Fall ist es notwendig, dass die polnischen Subunternehmer gegenüber deutschen Behörden während einer Kontrolle die A1-Bescheinigung aus Polen vorlegen. Sollte diese Bescheinigung noch nicht ausgestellt worden sein, ist es erforderlich, eine Bestätigung über die Einreichung des Antrags bei der polnischen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) vorzulegen.
Anträge auf die A1-Bescheinigung können seit dem 1. April 2022 nicht mehr in Papierform bei der ZUS eingereicht werden. Der Antrag ist ausschließlich elektronisch über die Plattform der Elektronischen Dienstleistungen (PUE ZUS) möglich.
Warum nur noch elektronisch?
- Verfahrensvereinfachung: Durch die elektronische Einreichung der Anträge wird der Prozess beschleunigt und transparenter.
- Bürokratieabbau: Die Notwendigkeit, Papierdokumente auszufüllen und zu versenden, entfällt.
- Verfügbarkeit rund um die Uhr: Man kann den Antrag auf die A1-Bescheinigung jederzeit einreichen, sofern man Zugang zum Internet hat.
Wird von der ZUS eine Bestätigung über den gestellten Antrag ausgestellt?
Ja, nach der Einreichung des Antrags erhält man eine Amtliche Einreichungsbestätigung (UPP). Diese Bestätigung dokumentiert, dass der Antrag korrekt übermittelt wurde. Sie dient als Nachweis für die Einreichung des Antrags auf die A1-Bescheinigung.
Was ist die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das bestätigt, dass man während der Arbeit oder der Geschäftstätigkeit in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz weiterhin in Polen sozialversichert ist. Dies ist besonders wichtig, wenn man ins Ausland zur Arbeit entsandt wird. Somit behält man die gleichen Rechte wie andere Versicherte in Polen.
Bekommt jeder die A1-Bescheinigung?
Die Antragstellung garantiert nicht automatisch den Erhalt der A1-Bescheinigung aus Polen. Um die Bescheinigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Darunter die Beibehaltung der Sozialversicherungszugehörigkeit in Polen während der Auslandstätigkeit oder Umsatz in Polen.
Wie reicht man den Antrag elektronisch ein?
Falls man noch kein Konto auf der PUE ZUS hat, muss man dieses zunächst einrichten. Danach findet man das entsprechende Antragsformular für die A1-Bescheinigung. Das System führt einen Schritt für Schritt durch den Ausfüllprozess.
Was ist die Plattform PUE ZUS?
Die Plattform der Elektronischen Dienstleistungen (PUE) der polnischen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) ist ein Online-Portal, das den Bürgern und Unternehmen den Zugang zu den Dienstleistungen der ZUS ermöglicht. Über PUE ZUS kann man verschiedene Angelegenheiten, die normalerweise den persönlichen Besuch bei der ZUS erfordern würden, bequem und sicher online abwickeln.
Zu den wichtigsten Funktionen der PUE ZUS gehören:
- Einreichung von Anträgen: Alle Anträge, darunter auch der Antrag auf die A1-Bescheinigung, können online gestellt werden.
- Überprüfung des Bearbeitungsstatus: Man kann jederzeit den Status der eingereichten Anträge einsehen.
- Erhalt von Bescheiden: Alle wichtigen Dokumente und Bescheide werden digital über die Plattform zugestellt.
- Sicherer Datenaustausch: PUE ZUS bietet eine sichere und verschlüsselte Kommunikation mit der ZUS.
Die Plattform steht rund um die Uhr zur Verfügung und ist so gestaltet, dass sie die Prozesse vereinfacht und den Kontakt mit der ZUS effizienter macht.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zur A1-Bescheinigung und zur elektronischen Antragsstellung finden Sie auf der Website der ZUS. Bei Fragen können Sie sich auch direkt an die ZUS wenden.
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