Zentralregister und Information über die gewerbliche Tätigkeit in Polen – CEIDG

Zentralregister für Gewerbetätigkeit in Polen (CEIDG): Was ist das?

Die CEIDG (Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej) ist das zentrale Register für Einzelunternehmer in Polen. Hier können natürliche Personen ihre Gewerbetätigkeit anmelden, Änderungen vornehmen und ihre Tätigkeit einstellen.

Die Registrierung ist sowohl online als auch vor Ort möglich. Ausländische Unternehmer, insbesondere EU-Bürger, profitieren von einem einfachen Verfahren und umfassender Unterstützung. 

Wie kann man eine Gewerbeanmeldung in Polen vornehmen?

Erforderliche Dokumente

  • Reisepass oder Personalausweis.
  • Steueridentifikationsnummer (NIP) und polnische Identifikationsnummer (PESEL) – wenn vorhanden.
  • Nachweis einer polnischen Anschrift (wird vom Finanzamt überprüft).

Schritte zur Registrierung

  • Online: Über die Plattform ePUAP können Sie Ihre Tätigkeit schnell und einfach registrieren.
  • Vor Ort: Die Registrierung kann in jedem Stadt- oder Gemeindebüro durchgeführt werden.

Kosten

Die Anmeldung in der CEIDG ist kostenlos.

Zusätzliche Anforderungen für bestimmte Tätigkeiten

Für einige Tätigkeiten in Polen sind zusätzliche Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich. Dazu gehören u. a.:

Über die CEIDG können Sie herausfinden, ob Ihre Tätigkeit einer besonderen Genehmigung bedarf.

Was bietet die CEIDG?

  • Öffentliche Einsicht: Jeder kann über die CEIDG-Webseite Informationen zu eingetragenen Unternehmen abrufen, z. B. Firmennamen, Tätigkeitsbereiche oder Sitz des Unternehmens.
  • Einfache Verwaltung: Änderungen, wie z. B. Adress- oder Tätigkeitsänderungen, können online vorgenommen werden.
  • Rechtliche Sicherheit: Die CEIDG sorgt für eine einheitliche und transparente Erfassung aller Einzelunternehmer in Polen.

Praktische Tipps für Unternehmer aus Deutschland

    • PESEL-Nummer beantragen: Als EU-Bürger benötigen Sie möglicherweise eine polnische Identifikationsnummer (PESEL), um Ihre Gewerbeanmeldung abzuschließen.
  •  
    • Steuerliche Registrierung (VAT) in Polen
      In Polen unterliegen Unternehmer der Umsatzsteuer (VAT), sobald sie bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten (aktuell 200.000 PLN pro Jahr).

      Ausnahmen von der Umsatzgrenze
      Es gibt jedoch Tätigkeiten, bei denen keine Befreiung von der Umsatzsteuer möglich ist, unabhängig vom erzielten Umsatz. Unternehmer, die in diesen Bereichen tätig sind, müssen sich sofort als VAT-pflichtig registrieren. Dazu gehören unter anderem:

      • Rechts- und Steuerberatungsdienstleistungen,
      • Warenhandel mit bestimmten Produkten, wie z. B. Edelmetalle oder elektronische Geräte,
      • Transportdienstleistungen außerhalb Polens.

      Hinweis: Die VAT-Registrierung sollte vor Beginn der Tätigkeit erfolgen, wenn Ihre Geschäftstätigkeit einer dieser Kategorien entspricht. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen oder Bußgelder.

    • Bankkonto in Polen: Es wird empfohlen, ein polnisches Geschäftskonto zu eröffnen, um Zahlungen und Steuerangelegenheiten effizient zu verwalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Welche Steuern fallen für Einzelunternehmer in Polen an?
    • Einzelunternehmer unterliegen in der Regel einer pauschalen Einkommenssteuer oder der progressiven Einkommenssteuer (je nach Wahl).
  2. Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
    • Die Anmeldung in der CEIDG erfolgt in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.
  3. Kann ich meine Tätigkeit vollständig online anmelden?
    • Ja, die gesamte Anmeldung kann über die ePUAP-Plattform durchgeführt werden.

Warum lohnt es sich, in Polen ein Unternehmen zu gründen?

  • Niedrige Betriebskosten: Die Kosten für Arbeitskräfte, Mieten und Dienstleistungen sind im Vergleich zu vielen anderen EU-Ländern geringer.
  • Strategische Lage: Polen bietet als EU-Mitglied Zugang zu einem der größten Märkte der Welt.
  • Wirtschaftswachstum: Die polnische Wirtschaft wächst stetig und bietet zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten.

Nutzen Sie die Vorteile der CEIDG und starten Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit in Polen einfach und effizient!

Falls Sie Unterstützung bei der Anmeldung oder Beratung zu den rechtlichen Anforderungen benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Wenn Sie an weiteren Fragen rund um die Unternehmensführung in Polen interessiert sind, finden Sie auf dieser Seite eine vollständige Übersicht über alle Themen, die ich behandle. Sie enthält vor allem praktische Informationen und Tipps zur Gründung und Führung eines Unternehmens in Polen.

Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder besuchen Sie meine Haftungsausschluss Seite.