Dividende in Polen – Allgemeine Regeln, Besteuerung und internationale Aspekte
Was ist eine Dividende und wer hat Anspruch darauf?
Haben Sie eine GmbH in Polen gegründet, kann grundsätzlich ein Anspruch auf eine Dividende bestehen. Eine Dividende ist der Teil des Gewinns eines Unternehmens, der an seine Anteilseigner ausgezahlt wird. In einer polnischen GmbH (Sp. z o.o.) haben Gesellschafter, die Anteile am Unternehmen besitzen, Anspruch auf eine Dividende, sofern diese durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung bewilligt wurde. Die Auszahlung erfolgt in der Regel einmal jährlich nach der Genehmigung des Jahresabschlusses.
Für Unternehmen, die im Handelsregister (KRS) eingetragen sind und deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, endet die Frist für die Erstellung und Unterzeichnung des Jahresabschlusses am Ende des ersten Quartals des Jahres, d. h. bis zum 31. März des jeweiligen Jahres. Dieser Abschluss muss bis zum 30. Juni durch einen Beschluss genehmigt und bis zum 15. Juli beim Handelsregister (KRS) eingereicht werden.
Wann wird die Dividende in Polen ausgezahlt?
Die Ausschüttung erfolgt zu einem Zeitpunkt, der von der Gesellschafterversammlung festgelegt wird. Üblicherweise ist dies nach der Feststellung des Jahresabschlusses, meist innerhalb weniger Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres. Wichtig ist, dass nur die Gesellschafter, die zu einem bestimmten Stichtag in den Unternehmensunterlagen eingetragen sind, Anspruch auf die Dividende haben.
Wie wird die Dividende in Polen besteuert?
In Polen unterliegt die Dividende einer Quellensteuer („podatek u źródła“) von 19 %. Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Zahlungsquelle erhoben wird, zum Beispiel wenn ein Unternehmen bei der Dividendenzahlung automatisch einen Teil als Steuer einbehält. Diese Steuer wird also direkt von der ausgeschütteten Dividende einbehalten und an das polnische Finanzamt abgeführt. Der Gesellschafter erhält somit den Nettobetrag der Dividende nach Steuern.
Besteuerung der Dividende für deutsche Gesellschafter einer polnischen Sp. z o.o.
Wenn die Dividende an einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter ausgeschüttet wird, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Polen und Deutschland. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Polen und Deutschland regelt, in welchem Umfang Einkünfte in beiden Ländern besteuert werden.
Besteuerung der Dividendenausschüttungen an deutsche Gesellschafter einer polnischen GmbH
Die Besteuerung von Dividenden unterscheidet sich je nachdem, ob der Gesellschafter eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft ist.
Besteuerung eines deutschen Gesellschafters – natürliche Person (in Deutschland ansässig)
Nach dem deutsch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen kann der Quellensteuersatz auf Dividenden von 19 % auf maximal 15 % gesenkt werden, sofern ein aktuelles steuerliches Ansässigkeitszertifikat des Gesellschafters vorgelegt wird. In einem solchen Fall behält das polnische Unternehmen 15 % (anstatt 19 %) Quellensteuer ein. Ohne das Zertifikat gilt der nationale Satz von 19 %.
Besteuerung eines deutschen Gesellschafters – einer in Deutschland ansässigen GmbH
Eine deutsche Kapitalgesellschaft kann von der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie profitieren. Voraussetzung ist, dass die deutsche Gesellschaft eine entsprechende Beteiligung an der polnischen Gesellschaft hält (mindestens 10 % der Anteile) und diese ununterbrochen über den vorgeschriebenen Zeitraum (grundsätzlich mindestens 2 Jahre) beibehält. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind und die Gesellschaft sowohl ein steuerliches Ansässigkeitszertifikat als auch die erforderlichen Erklärungen zum Nachweis der Voraussetzungen für die Anwendung der Richtlinie vorlegt, kann die Dividende in Polen ohne Quellensteuer (0 %) ausgezahlt werden. Sind die Bedingungen nicht erfüllt oder fehlen die erforderlichen Dokumente, wird die Quellensteuer zum Standardsatz von 19 % erhoben, wobei bei Vorlage eines Ansässigkeitszertifikats eine Reduzierung auf 15 % gemäß Doppelbesteuerungsabkommen möglich ist.
Erforderliche Unterlagen zur Steuersenkung:
Steuerliches Ansässigkeitszertifikat – sowohl für die in Deutschland ansässige natürliche Person als auch für die deutsche Kapitalgesellschaft, ausgestellt durch das zuständige deutsche Finanzamt. Das Dokument muss aktuell sein und die deutsche Steueransässigkeit im Zeitraum der Dividendenausschüttung bestätigen.
Bei einer deutschen GmbH, die die Bedingungen der EU-Richtlinie erfüllt – zusätzlich eine Erklärung (sogenannte Erklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Befreiung), die unter anderem den Umfang der Beteiligung, den Zeitraum der Beteiligung sowie die Erfüllung der weiteren Anforderungen der Richtlinie bestätigt.
Reduzierung der Quellensteuer in Polen
Durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen kann die Quellensteuer reduziert oder, bei Vorliegen der Voraussetzungen, vollständig vermieden werden.
Eine in Deutschland ansässige natürliche Person kann die Erhebung der Quellensteuer in Polen in der Regel nicht vollständig vermeiden, sondern lediglich reduzieren. Sie kann diese von 19 % auf den gemäß Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Satz senken (in den meisten Fällen 15 %), sofern ein aktuelles steuerliches Ansässigkeitszertifikat vorgelegt wird.
Ein deutscher Gesellschafter in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH) hingegen kann von einer vollständigen Befreiung von der Quellensteuer (0 %) profitieren, jedoch ausschließlich dann, wenn die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. Zu den zentralen Bedingungen gehören das Halten von mindestens 10 % der Anteile an der polnischen Gesellschaft über einen vorgeschriebenen Mindestzeitraum (mindestens 2 Jahre). Werden diese Bedingungen erfüllt und die entsprechenden Dokumente, darunter das steuerliche Ansässigkeitszertifikat sowie die Erklärung über die Erfüllung der Richtlinienvoraussetzungen, vorgelegt, kann die Dividende ohne Quellensteuer ausgezahlt werden.
Diese 10%-Schwelle, kombiniert mit dem erforderlichen, durchgehenden Mindesthaltezeitraum, ist der zentrale Faktor für die Quellensteuerbefreiung von Gesellschaften. Eine natürliche Person als Anteilseigner, selbst wenn sie 10 % oder mehr der Anteile hält, profitiert nicht von der EU-Richtlinie, sodass für sie eine derartige Befreiung nicht zur Verfügung steht.
Und haben Gesellschafter einer polnischen GmbH eine andere Möglichkeit, Geld aus der Gesellschaft zu erhalten als durch eine Dividende? Ja. Mehr dazu lesen Sie bitte in dem Beitrag über die Vergütung für wiederkehrende Leistungen, die ein Gesellschafter für die Gesellschaft erbringt.
Warum ist das Doppelbesteuerungsabkommen wichtig?
Das DBA zwischen Polen und Deutschland sorgt dafür, dass Einkünfte wie Dividenden nur einmal und nach klaren Regeln besteuert werden. Es stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern und schafft Rechtssicherheit für Investoren.
Die Besteuerung von Dividenden in Polen ist für polnische und deutsche Gesellschafter klar geregelt. Deutsche Investoren profitieren vom Doppelbesteuerungsabkommen, das die Steuerlast durch eine reduzierte Quellensteuer verringern kann.
Haben Sie weitere Fragen?
Wenn Sie sich einen Überblick über weitere praktische Themen rund um die Geschäftstätigkeit in Polen verschaffen möchten, finden Sie im Bereich Praxiswissen eine strukturierte Zusammenstellung meiner Beiträge.
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Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Steuerliche und rechtliche Regelungen können sich ändern.