Unternehmensgründung in Polen als Ausländer: Welche Schritte sind notwendig?
Viele meiner Kunden aus Deutschland stellen mir häufig die Frage: „Brauche ich als Ausländer eine spezielle Genehmigung, um in Polen eine Firma zu gründen?“
Die Antwort lautet: nein, grundsätzlich ist für EU-Bürger, darunter auch Deutsche, keine besondere Erlaubnis erforderlich, um in Polen ein Unternehmen zu gründen. Es müssen aber bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Welche Vorteile hat eine Firmengründung in Polen als Deutscher?
Die Gründung eines Unternehmens in Polen als Deutscher kann eine attraktive Möglichkeit sein, von den wirtschaftlichen Vorteilen und der strategischen Lage des Landes zu profitieren. Damit der Prozess reibungslos verläuft, sind einige wichtige Schritte und rechtliche Vorgaben zu beachten.
Ich habe für Sie die wichtigsten Schritte zusammengestellt.
1. Wahl der Rechtsform des Unternehmens in Polen
Die Entscheidung für die richtige Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Unternehmensgründung in Polen. Zu den gängigsten Rechtsformen gehören:
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Einzelunternehmen (Einzelkaufmann, działalność gospodarcza, JDG),
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.),
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Kommanditgesellschaft (spółka komandytowa).
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Die Rechtsform beeinflusst unter anderem die Haftung, die Steuerlast und die Verwaltung des Unternehmens. Für ausländische Unternehmer ist die sp. z o.o. (GmbH) oft die bevorzugte Wahl, da sie eine begrenzte Haftung bietet und flexibel einsetzbar ist.
Für kleinere Unternehmen oder Einzelpersonen, die keine aufwendigen Strukturen benötigen, kann ein Einzelunternehmen (JDG) eine interessante Option sein. Diese Form hat mehrere Vorteile:
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Einfache Registrierung: Die Anmeldung einer Einzelfirma in Polen erfolgt über das zentrale Unternehmensregister (CEIDG) und ist in der Regel kostenlos. Der Prozess kann online oder in einer polnischen Gemeindeverwaltung durchgeführt werden.
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Steuerliche Vorteile: JDG-Inhaber können zwischen mehreren Besteuerungsarten wählen, darunter Pauschalsteuer, Einkommenssteuer nach allgemeinen Regeln oder eine sogenannte „Flat Tax“.
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Flexibilität: Es gibt weniger Formalitäten als bei einer Kapitalgesellschaft, und der Unternehmer hat volle Kontrolle über die Geschäfte.
Zu beachten ist, dass ein JDG-Inhaber mit seinem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten haftet, was ein höheres Risiko im Vergleich zur sp. z o.o. darstellen kann.
2. Registrierung im polnischen Handelsregister (KRS)
Die Registrierung im Landesgerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS) ist für Kapitalgesellschaften wie die sp. z o.o. (GmbH) erforderlich. Einzelunternehmen (JDG) werden hingegen im CEIDG-Register angemeldet.
Für die Registrierung im KRS benötigen Sie:
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einen Firmennamen und Sitz des Unternehmens,
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den Gesellschaftsvertrag in notarieller Form (bei Kapitalgesellschaften),
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eine polnische Steueridentifikationsnummer (NIP) und eine statistische Nummer (REGON).
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3. Steuerliche Anmeldung
Nach der Registrierung im KRS oder CEIDG ist die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt (Urząd Skarbowy) erforderlich. Dazu gehören:
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die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-R) für umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten,
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die Anmeldung zur Einkommenssteuer (für Einzelunternehmen) oder Körperschaftsteuer (für Kapitalgesellschaften).
Einzelunternehmer können je nach Art der Tätigkeit auch von vereinfachten steuerlichen Verfahren profitieren.
4. Eröffnung eines polnischen Bankkontos
Ein Geschäftskonto in Polen ist zwingend erforderlich, insbesondere für Kapitalgesellschaften und bei geschäftlicher Nutzung. Auch Einzelunternehmer sollten ein separates Bankkonto für geschäftliche Zwecke eröffnen. Dies erleichtert:
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die Abwicklung von Zahlungen in Złoty (PLN),
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die Übersicht über geschäftliche Einnahmen und Ausgaben.
Zur Kontoeröffnung benötigen Sie in der Regel den Gesellschaftsvertrag (falls zutreffend), die CEIDG- oder KRS-Registrierung und persönliche Ausweisdokumente.
5. Einstellung von Mitarbeitern
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen möchten, müssen Sie das Unternehmen bei der Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych, ZUS) anmelden. Dies umfasst:
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die Meldung der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung,
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die Einhaltung der polnischen Arbeitsgesetze, die sich teilweise von den deutschen Regelungen unterscheiden.
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Einzelunternehmer (JDG) müssen sich selbst bei der ZUS als versicherungspflichtige Person registrieren und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
6. Beachtung weiterer lokaler Vorschriften
Abhängig von Ihrer Branche können zusätzliche Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich sein, z. B.:
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Bau- oder Hygienegenehmigungen,
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branchenspezifische Zulassungen.
Prüfen Sie daher im Vorfeld die spezifischen Anforderungen für Ihre Geschäftstätigkeit.
7. Beauftragung eines lokalen Experten
Die Zusammenarbeit mit einem polnischen Anwalt, Steuerberater oder Buchhalter kann den Gründungsprozess erheblich erleichtern. Lokale Experten kennen die Feinheiten des polnischen Rechts- und Steuersystems und unterstützen Sie bei der Einhaltung aller Vorschriften.
Wie Sie sehen, ist die Firmengründung in Polen als Deutscher mit einigen administrativen und rechtlichen Hürden verbunden. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen (JDG) oder eine Kapitalgesellschaft (sp. z o.o.) entscheiden, hängt von Ihren individuellen Zielen und Bedürfnissen ab. Mit einer sorgfältigen Planung, der Unterstützung durch lokale Experten und einer klaren Strategie können Sie erfolgreich in den polnischen Markt eintreten.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Gründung Ihres Unternehmens in Polen? Kontaktieren Sie mich gerne – ich helfe Ihnen in allen Bereichen der Unternehmensgründung und unterstütze Sie bei den ersten Schritten in Polen.
Wenn Sie an weiteren Fragen rund um die Unternehmensführung in Polen interessiert sind, finden Sie auf dieser Seite eine vollständige Übersicht über alle Themen, die ich behandle. Sie enthält vor allem praktische Informationen und Tipps zur Gründung und Führung eines Unternehmens in Polen.
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar und ist auf dem Stand vom heutigen Datum. Die gesetzlichen Bestimmungen können sich ändern.