Der Jahresabschluss einer polnischen GmbH ist nur über das Webportal zu übermitteln
Der Jahresabschluss einer Sp. z o.o.
Die Jahresabschlüsse einer polnischen Gmbh (Sp. z o.o.) können ausschließlich über ein IT-System (über das Webportal des polnischen Justizministeriums) abgegeben werden. Die Einreichung der Unterlagen in Papierform ist nicht mehr zulässig.
Gleichzeitig müssen die Dokumente durch mindestens eine natürliche Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, die zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist, deren PESEL-Nummer (eine persönliche Identifizierungsnummer) beim KRS (das polnische Handelsregister) offengelegt wurde und die in diesem Register als Geschäftsführer, Insolvenzverwalter oder Liquidator (aber nicht als Prokurist) eingetragen wurde. Der Bevollmächtigte darf in dieser Form die Unterlagen nicht einreichen. Hierbei gibt es keine Ausnahmen. Bei Fehlen dieser kann die Feststellung des Jahresabschlusses durch das Registergericht nicht vorgenommen werden.
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Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder besuchen Sie meine Haftungsausschluss Seite.