Die Gründung und die Pflichten einer GbR in Polen

Gründung einer polnischen GbR Alle Gesellschafter, die eine polnische BGB-Gesellschaft gründen, müssen Unternehmer sein. Wenn die Gesellschafter der polnischen GbR natürliche Personen sind, soll der Firmenname mindestens die Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter sowie die Rechtsform „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (spółka cywilna)  oder die Abkürzung „GbR“ (s.c.) beinhalten. Schriftlicher Vertrag notwendig Der Vertrag muss schriftlich … Weiterlesen

Zentralregister und Information über die gewerbliche Tätigkeit in Polen – CEIDG

Gewerberegister in Polen Wenn man in Polen eine Geschäftstätigkeit in Form eines Einzelunternehmens aufnehmen möchte, soll man einen Antrag auf die Eintragung in das Zentralregister der wirtschaftlichen Tätigkeit (CEIDG) einreichen. Die Anmeldung ist kostenlos und soll auf dem Formular CEIDG-1 erfolgen. Das Formular kann sowohl elektronisch geschickt als auch persönlich in jedem Gemeindeamt / jeder … Weiterlesen

Der Jahresabschluss einer polnischen GmbH

Der Jahresabschluss einer polnischen GmbH ist nur über das Webportal zu übermitteln

Der Jahresabschluss einer Sp. z o.o.

Die Jahresabschlüsse einer polnischen Gmbh (Sp. z o.o.) können ausschließlich über ein IT-System (über das Webportal des polnischen Justizministeriums) abgegeben werden. Die Einreichung der Unterlagen in Papierform ist nicht mehr zulässig.

Gleichzeitig müssen die Dokumente durch mindestens eine natürliche Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, die zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist, deren PESEL-Nummer (eine persönliche Identifizierungsnummer) beim KRS (das polnische Handelsregister) offengelegt wurde und die in diesem Register als Geschäftsführer, Insolvenzverwalter oder Liquidator (aber nicht als Prokurist) eingetragen wurde. Der Bevollmächtigte darf in dieser Form die Unterlagen nicht einreichen. Hierbei gibt es keine Ausnahmen. Bei Fehlen dieser kann die Feststellung des Jahresabschlusses durch das Registergericht nicht vorgenommen werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung des Jahresberichts Ihrer polnischen GmbH benötigen oder an Outsourcing von Buchhaltungsdienstleistungen in Polen interessiert sind, zögern Sie bitte nicht, eine Anfrage an mich zu richten.

Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für ausführliche rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder besuchen Sie meine Haftungsausschluss Seite.